Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?
Sehr geehrter Herr B.,
die bisherigen Gemeinschaftsaufgaben des Grundgesetzes sind Durchbrechungen des Prinzips der Eigenverantwortlichkeit der Länder. Mit guten Gründen ist nicht nur der Katalog in der Verfassung, der solche Durchbrechungen ermöglicht, sehr begrenzt, sondern auch die Auslegung äußerst restriktiv. Der Föderalismus ist nämlich nicht nur eine tragende Säule unserer Verfassung, sondern auch von der Ewigkeitsklausel umfasst. Ich bekenne mich zu diesen Prinzipien und sehe daher eine Ausweitung der Gemeinschaftsaufgaben in dem von Ihnen geschilderten Sinne kritisch. Inwieweit die Kommunen für die Übertragung von Aufgaben entschädigt werden, ergibt sich aus den jeweiligen Landesverfassungen und der dortigen Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki