Ist ein neuer Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation in Arbeit?
Sehr geehrter Herr Kubicki,
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ermittlung und Berechnung einer amtsangemessenen Alimentation fortgeschrieben. Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des BVerfG der Mindestabstand der verfassungsrechtlich geschuldeten amtsangemessenen Alimentation der niedrigsten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau weiter konkretisiert worden. Ein Modell zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 war im Ressortkreis im Jahr 2021 nicht zu finalisieren. Daher konnte die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung dieser Beschlüsse nicht innerhalb der den betroffenen Ländern vom BVerfG gesetzten Fristen erfolgen, sondern muss einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode vorbehalten bleiben. Können Sie mir bitte mitteilen, ob im September 2022 ein neuer Referentenentwurf zur Abstimmung kommt? Vielen Dank