Frage von Bernhard K. • 25.08.2021
Hamburg: Gastronomiebetriebe usw. werden bevorzugt, wenn sie sich für die 2G Regel anmelden. Das ist indirekter Impfzwang, ist das legal? Warum wehrt sich keiner?
Antwort von Wolfgang Kubicki FDP • 31.08.2021
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Hamburger „2 G-Optionsmodell“ ist politisch und rechtlich falsch und es ist davon auszugehen, dass es auch gerichtlich überprüft werden wird. Da die betroffene Regel aber erst seit diesem Wochenende in Kraft getreten ist, wird das naturgemäß noch etwas dauern. Politisch habe ich mich stets gegen jedwede Versuche gewandt, sogenannte „2 G-Regelungen" einzuführen und werde das auch weiter tun. Eine Impfpflicht durch die Hintertür lehne ich mit der gleichen Entschiedenheit ab wie eine direkte Impfpflicht.
Beste Grüße
Wolfgang Kubicki