Frage an Wolfgang Kubicki von Niklas D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr MdB Kubicki,
erstmal möchte ich Ihnen für die wertvolle Arbeit als MdB danken.
Heute hat der BGH (Az.: 1 StR 519/20) eine Entscheidung über die Cum-Ex-Geschäfte getroffen und eindeutig bejaht, dass hier der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist.
Meine eigentliche Frage ist folgende: Wird die FDP-Fraktion sich in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzten, dass entsprechende Strafverfahren im Steuerrecht zukünftig mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden? Beispielsweise über mehr Stellen in der Justiz oder eine Verschärfung des Steuerstrafrechts.
Wird es mit der FDP-Fraktion eine Verschärfung des Steuerstrafrechts im Kontext Cum-Ex geben oder lehnt die FDP eine Verschärfung des Strafrechts bei einer Steuerhinterziehung ab?
Sieht die FDP Fraktion einen Interessenkonflikt mit der im Mittelpunkt stehenden Tätigkeit als MdB und einer Tätigkeit als Anwalt für einen Beschuldigten im Steuerstrafrecht wenn die geschädigte juristische Person der Bund/Bundestag ist, dessen Mitglied Sie sind? Es geht mir hierbei nicht um die grundsätzliche Frage der Nebentätigkeit als Anwalt sondern speziell um die Frage im Kontext von Steuerstrafrecht, Steuergeld und der Pflicht gegenüber ihrer Mandanten aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit und den Interessen als gewählter Volksvertreter, die den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz beschließen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Beantwortung meiner Fragen!
Viele Grüße
Niklas Dandl
Sehr geehrter Herr Dandl,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Wie Sie richtigerweise ausführen, ist zu den sog. Cum-ex-Geschäften eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen, sodass sich hier insoweit die Frage nach Strafbarkeitslücken nicht mehr stellt. Für die FDP steht es seit jeher außer Frage, dass geltendes Recht auch durchgesetzt werden muss.
Aus diesem Grund fordern wir Freien Demokraten auch eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz. Die ständige Verschärfung von Strafgesetzen nützt nämlich schon deshalb oftmals nichts, weil geltendes Recht zu oft schon jetzt nicht hinreichend durchgesetzt werden kann. Unser finanzpolitischer Sprecher Florian Toncar hat in Reaktion auf das Urteil des BGH im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Rückforderung der Gelder nunmehr mit allem Nachdruck betrieben werden muss.
Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört. Der Schutz und die Gewährleistung dieser Prinzipien, die dem Verteidiger hier als unabhängigem Organ der Rechtspflege obliegen, stehen nicht im Widerspruch zur Tätigkeit im Deutschen Bundestag und zwar unabhängig von der Art des Tatvorwurfs.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki