Frage an Wolfgang Kubicki von Rüdiger M. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Kubicki,
wie bewerten Sie als Bundestagsvizepräsident die Qualität der parlamentarischen Debatte im Bundestag?
Finden Sie, dass das traurige Schauspiel, das den Zuhörern dort regelmäßig geboten wird, zu der viel beschworenen „WÜRDE DES HOHEN HAUSES“ passt?
Gibt es zwischen dem Präsidenten und den Vizepräsident(inn)en Absprachen oder vielleicht sogar Vorgaben im Rahmen der Geschäftsordnung, wie bestimmtes Verhalten von Abgeordneten (hier ausdrücklich nicht geschlechtsspezifisch gemeint) zu sanktionieren ist?
Unter „parlamentarischer Ordnung“ ist das, was von einigen Volksvertreter(inne)n bisweilen dargeboten wird, wohl kaum zu verstehen.
Oder möchte man verhindern, dass die oft ohnehin nur spärlich besetzten Ränge im Plenum noch weiter ausgedünnt werden, falls Sanktionen ergriffen werden?
Wen wundern bei solchen Vorbildern noch sinkende Sprachkultur und immer niedrigere Hemmschwellen in den sozialen Medien...
Wie stehen Sie dazu, dass es noch immer nicht gelungen ist bzw. dass erfolgreich verhindert wurde, einen Vizepräsidenten bzw. eine Vizepräsidentin aus den Reihen der AFD zu wählen, obwohl der Partei ein solches Amt zusteht ( § 2 der Geschäftsordnung: Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ )?
Wie sollen die Bürger davon überzeugt werden, sich an Recht und Gesetz zu halten, wenn dazu nicht einmal die Volksvertreter(innen) willens und/oder in der Lage sind und nur die Regeln befolgen, die ihnen angenehm und passend erscheinen?
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Mook
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Über die Qualität der parlamentarischen Debatte habe ich als Bundestagsvizepräsident nicht zu befinden. Mein Aufgabe ist es, für einen geordneten Ablauf der Sitzungen des Deutschen Bundestages zu sorgen.
Selbstverständlich wird im Präsidium des Deutschen Bundestages darüber gesprochen, wie in bestimmten Situationen reagiert werden sollte, um eine gewisse Einheitlichkeit der Maßnahmen herzustellen.
Die AfD hat Anspruch darauf, eine Persönlichkeit aus ihren Reihen zur Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vorzuschlagen. Sie hat keinen Anspruch darauf, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages für diese Persönlichkeit entscheidet. Das wäre ein unzulässiger Eingriff ins freie Mandat. Wäre der Umstand rechtswidrig, dass die AfD noch keinen gewählten Vizepräsidenten stellen kann, könnte die Fraktion hiergegen gerichtlich vorgehen. Dass sie dies bisher nicht getan hat - und meines Wissens auch nicht beabsichtigt - zeigt, dass der Wunsch der AfD, diesen Umstand zu beklagen, größer ist, als vermeintliche Rechtsklarheit zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki