Frage an Wolfgang Kubicki von Helmut W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Laut einer Meldung von abgeordnetenwatch habe Sie geschrieben im Handelsblatt geschrieben: „Es muss auch im Interesse dieser Organisationen sein, keinen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit zu lassen.“ Leider sind die online-Artikel des Handelsblatt nicht kostenlos zu lesen, so dass ich den Zusammenhang der Aussage nicht erkennen kann.
Welche Gründe sehen Sie, die bei (welchen?) Menschen Zweifel an der Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch erzeugen können?
Halten Sie entsprechende Zweifel für unberechtigt, oder hegen Sie selber Zweifel an der Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch, und worin gründen diese Zweifel?
Stimmen Sie der Aussage zu, dass "Transparenzorganisationen" wie abgeordnetenwatch oder lobbycontrol mit den Ruf nach Transparenz ein wichtiges liberales Anliegen verfolgen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich muss Ihnen gestehen, dass ich über den Angriff von Abgeordnetenwatch etwas verwundert war. Ich habe auf eine Anfrage des „Handelsblattes“ zur Diskussion über die Entziehung der Gemeinnützigkeit von bestimmten Organisationen folgendes gesagt:
„Ich halte es für falsch, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe deshalb infrage zu stellen, weil sie bei der Diesel-Problematik in einem rechtsstaatlichen Verfahren vor Gericht Recht bekommen hat. Dennoch stellt sich die Frage, warum Parteien deutlich strengeren Regularien unterzogen werden als diese Art von Vereinen. Wir sollten ernsthaft darüber nachdenken, gesetzlich zu regeln, dass Organisationen wie DUH, Lobbycontrol oder Abgeordnetenwatch offenlegen müssen, wer hinter ihnen steht. Es muss auch im Interesse dieser Organisationen sein, keinen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit zu lassen.“
Die Argumentation, dass in Fragen der Unabhängigkeit und Transparenz gleiches Recht für alle gelten soll, halte ich nicht für unbotmäßig oder aufrührerisch. Wie Sie an der oben zitierten Äußerung erkennen, habe ich die Unabhängigkeit der genannten Organisationen nicht infrage-, sondern dem Gesetzgeber anheimgestellt, für eine Gleichberechtigung und -verpflichtung in dieser Frage zu sorgen. Damit wären Ihre Fragen 1 und 2 beantwortet.
Zu Ihrer dritten Frage: In der Bundesrepublik Deutschland herrscht Meinungs- und Pressefreiheit. Dafür werde ich stets streiten.
Beste Grüße
Wolfgang Kubicki