Frage an Wolfgang Kubicki von Hans-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
wann wird es das Urteil des Landesverfassungsgericht Schl.-Holst. zum Wahlbetrug der jetzigen Landesregierung geben?
Sehr geehrter Herr Schwarzkopf,
vielen Dank für Ihre freundliche Ansprache. Das Urteil zu den beim Landesverfassungsgericht vorliegenden Wahlprüfbeschwerden wird für Freitag, 13. September 2013 erwartet.
Sie mögen in diesem Zusammenhang von Wahlbetrug sprechen. Fakt ist jedoch, dass der SSW parlamentarischer Repräsentant der dänischen Minderheit und Teil unseres Landtages ist. Das haben wir auch in unserer Stellungnahme zu den Wahlprüfbeschwerden vor dem Landesverfassungsgericht, um die wir gebeten wurden, deutlich gemacht.
Gleichzeitig vertreten wir jedoch die Auffassung, dass die mit dem Minderheitenstatus verbundene und nicht zu beanstandende Privilegierung des SSW im Wahlrecht die Erfolgswertgleichheit der Stimmen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen darf und deshalb die Befreiung des SSW von der 5-Prozent-Klausel nur für das erste Mandat zulässig ist. Ich bin zuversichtlich, dass das Landesverfassungsgericht am 13. September in diesem Sinne entscheiden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki