Frage an Wolfgang Kubicki von Erna G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kubicki,
Bzgl. ihrer Antwort
"Sofern die Rückgabe wie bisher zum Ausgabepreis erfolgt, entsteht der EZB kein Verlust, sondern ein Gewinn. Dieser Gewinn wird abzüglich eines 20 prozentigen Anteils anteilig in die nationalen Zentralbanken weitergeleitet. Dadurch kommt der Gewinn der EZB mittelbar auch dem deutschen Steuerzahler zu Gute."
wollte ich Sie noch folgendes fragen.
Wenn die griechische Nationalbank den griechischen Banken ELAs bucht damit diese kurzfristige z.B. 3-monatige Staatsanleihen (Eurobills) vom Staat abkaufen und sie diese sofort wieder bei der griechischen Notenbank und über diese bei der EZB hinterlegen dann entsteht eine Forderung des ESZB über die EZB gegen die griechische Notenbank.
Für diese neu entstandene Forderung des ESZB über die EZB wurde die Rückzahlung der Staatsanleihen zu 100% durch den griechischen Staat an die EZB ermöglicht.
Nun soll die Differenz aus 100% und Anschaffungskurs der EZB abzüglich eines 20% Anteils anteilig an die nationalen Zentralbanken weitergeleitet werden.
Wer hat den 20% Anteil festgelegt und wie wird dieser in der EZB verbucht?
Wer bilanziert in der EZB wie die Rückzahlungsgewinne von unter Nennwert gekauften Staatsanleihen?
Führt dieses Buchungssystem in der Konsequenz nicht automatisch zu einer Beschleunigung der Staatsverschuldung der PIIGS Euro Schuldnerländer mit steigenden Zinsen sofern die Euro Nutzerländer mit positiven Target 2 Notenbankforderungsposten auf ihre PIIGS Staatsanleihengewinnausweise in der EZB nicht verzichten?
Auf wie hoch schätzen Sie den bilanziellen Eigenkapitalwert der im Rahmen des Marshall Plans gegründeten KFW sofern die Kredite an Griechenland zum fairen Marktwert gemäss IAS 39 bilaniziert werden um abschätzen zu können wie hoch der Nachtragshaushalt für die KFW Rekapitailisierung ausfällt sobald die deutschen Staatsgarantien für die über die KFW an Griechenland ausgereichten Staatskredite zum Marktwert im Rahmen eines Schuldenschnitts abgeschrieben werden müssen?
Sehr geehrte Frau Günther,
gemäß Artikel 33 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank werden die Nettogewinne der EZB wie folgt behandelt:
33.1. Der Nettogewinn der EZB wird in der folgenden Reihenfolge verteilt:
Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, wird dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zugeführt.
In die Bilanz der EZB werden die erworbenen Schuldtitel zum Einstandspreis eingestellt. Wird mit der Ausbuchung (Verkauf oder Rückzahlung) der Anleihen ein höherer Wert als der Einstandswert erzielt, so wird dieser Ertrag der EZB entsprechend gutgeschrieben.
Dieses Buchungssystem führt in der Konsequenz keineswegs zu einer Beschleunigung der Staatsverschuldung.
Zudem ist derzeit ein Schuldenschnitt für die über die KfW vergebenen Kredite an Griechenland nicht vorgesehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki