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Wolfgang Kubicki
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Frage von Sabine (Aurin) B. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Sabine (Aurin) B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kubicki,

Sie werden in Spiegel Online von heute (22.08.) so zitiert:

Scharf kritisierte er das Abstimmungsverhalten der Piraten. Bei Ausschusssitzungen habe er beobachtet, entrüstete sich der FDP-Lautsprecher, dass die Abgeordneten der Piraten "alle unterschiedlich abgestimmt" hätten. "Dazu sage ich Ihnen, dass die parlamentarische Arbeit vor allem den Sinn hat, dass man sich miteinander verständigen kann. Sie tun das nicht, sondern halten sich am Grundsätzlichen auf und streiten untereinander."

Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung von Schleswig-Holstein sind die Abgeordneten des Landtages "nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden". Gleiches steht auch in Art. 38 des Grundgesetzes bezüglich der Mitglieder des Bundestages.

Wieso werfen Sie also den Landtagsabgeordneten der Piratenpartei im Landtag Schleswig-Holstein vor, sich verfassungsgemäß zu verhalten?

Steht nicht eher ein Fraktionszwang, der auf Bundes- und Landesebenen von nahezu allen Parteien mehr oder weniger aktiv ausgeübt wird, gegen diese Verfassungsvorgaben?

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Becker

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. August. Hierin nehmen Sie Bezug auf einen Artikel in Spiegel-Online und fragen mich, warum ich den Piraten vorwerfe, dass Sie sich verfassungsgemäß verhalten. Ich möchte Ihnen hierauf gerne antworten.

Leider hat mich Spiegel-Online nicht vollständig zitiert, denn in meiner Rede habe ich auch darauf hingewiesen, dass es keinen Fraktionszwang gibt. Wörtlich sagte ich in Richtung des Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Dr. Breyer (Auszug aus dem vorläufigen Plenarprotokoll):

„Das Zweite ist, Sie behaupten, Sie hätten keinen Fraktionszwang. Damit unterstellen Sie, bei allen anderen gibt es einen Fraktionszwang. Ich kann sicher sagen, dass es in meiner Fraktion keinen Fraktionszwang gibt. Wie denn auch?“

Weiter sagte ich:

„Fraktionszwang bedeutet doch, dass Sie Sanktionsmöglichkeiten haben. Welche haben Sie denn? Sie haben gar keine. Das Einzige, womit Sie werben können, ist Ihre eigene Überzeugungsbildung, und das versuchen wir zunächst. Ich sage meinen Leuten immer: Wenn es mir nicht gelingt, euch zu überzeugen, wie wollen wir dann die Menschen überzeugen? So geht es den anderen Fraktionen wahrscheinlich auch.“

Leider wurde dieser Passus von Spiegel-Online nicht wiedergegeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kubicki

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