Frage an Wolfgang Kubicki von Marco B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kubicki,
Ihre Tätigkeit als Volksvertreter basiert auf dem deutschen Grundgesetz
und der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
In Artikel 2 Satz 2 des Grundgesetzes heißt es: Jeder hat das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.
Setzen Sie sich vor diesem Hintergrund und durch folgenden Sachverhalt für
ein Moratorium zum weiteren Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein
ein?
Prof. Mariana Alves-Perera aus Portugal, die schon seit über 30 Jahren an dem Thema forscht, haben nachgewiesen, daß Schallemissionen von Windkraftwerken zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen kann. U.a. zu Mangelversorgung einzelner Organe mit Blut.
http://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/file/media/events/windfarms_science_forum_mariana_alves_pereira.pdf
Dr. Robert McMurtry, seit 2011 Träger der höchsten zivilen kanadischen Auszeichnung, des "Order of Canada", beschreibt in einem Interview den Zusammenhang zwischen Windkraftwerken, Schlafentzug und schwerwiegenden Krankheiten wie z.B. Krebs.
http://www.youtube.com/watch?v=cpuk4WlqeQg
Dr. Sarah Laurie, medizinischer Direktor der Waubra Foundation in Australien hat in Feldversuchen nachgewiesen, daß gesundheitliche Risiken durch Windkraftwerke in einer Entfernung bis zu 10 km bestehen.
http://waubrafoundation.com.au/Y2NpZD0xJmNhaWQ9MTMmYWlkPSZjcmM9MTQ0OTg1MjMyOA%3D%3D
Dr. Nina Pierpont, aus Malone, NY, USA hat in einer 5jährigen Studie (2009) nachgewiesen, daß Gesundheitsgefahren durch Windkraftwerke in einer Entfernung von 2,5 - 3,5 km (je nach Geländeform) bestehen.
http://windturbinesyndrome.com/img/German-final-6-8-10.pdf
Weitere Informationen unter www.windturbinesyndrome.com
Daher nochmals meine Frage:
Werden Sie ein Moratorium zum weiteren Ausbau der Windenergie in
Schleswig-Holstein fordern?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bernardi
Sehr geehrter Herr Bernardi,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Windkraftenergie in Schleswig-Holstein und für Ihr Interesse an meiner Einschätzung zu diesem Thema.
Ich kann Ihren Argumentationsgang nachvollziehen, in dem Sie aus Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes über einige internationale Quellen zu Ihrer Frage gelangen, ob ich ein Moratorium zum weiteren Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein befürworte. Ein konstruktiv-kritischer Umgang mit allen Formen der Energiegewinnung ist auch aus meiner Sicht der richtige Weg zur Identifikation der bestmöglichen Strategie zur Energiesicherung.
Den erneuerbaren Energien gehört in Deutschland die Zukunft. Das gilt in noch größerem Maße für Schleswig-Holstein. Wir verfügen über optimale Bedingungen für erneuerbare Energien, insbesondere für die Windenergie. Daher steht der Ausbau der erneuerbaren Energien im Zentrum unserer Energiepolitik.
Um das Ziel zu erreichen, die Energieversorgung ausschließlich mittels regenerativer Quellen sicherzustellen, werden wir die für die Windenergie ausgewiesenen Flächen ausweiten, nicht ohne dabei allerdings die regionalen Gegebenheiten und die örtlichen Belange zu berücksichtigen. Dabei steht für uns der Mensch im Mittelpunkt.
Unser Ziel ist es, auf verantwortungsvolle Weise die Position Schleswig-Holsteins als Energie-Exporteur weiter zu stärken. Unser Land hat einen großen Anteil an der gesamtdeutschen Versorgungssicherheit. Gleichzeitig dämpfen wir mit einem vernünftigen Energiemix den zunehmenden Preisdruck auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Wirtschaft.
Langfristig streben wir eine CO2-neutrale Energieversorgung an. Um dies zu erreichen, machten wir das nördlichste Bundesland zum Spitzenreiter bei erneuerbaren Energien. Ziel ist es, den Stromverbrauch des Landes zu 100% aus erneuerbaren Energien decken zu können. Der Normalverbraucher muss sich auch darauf verlassen können, dass die Grundlast gesichert ist und er auch zukünftig die Strom- und Energiekosten bezahlen kann.
Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten liegt der Schwerpunkt dabei neben der Erdwärme auf der Windenergie. Bei der Windenergie müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sowohl dem weiteren Ausbau der Windkraft an Land („Repowering“ der Onshore-Anlagen), als auch der Neuentwicklung von Windparks auf dem Wasser (Offshore-Anlagen) soviel Rückenwind wie möglich zuteil wird – nicht ohne dabei allerdings jeden Standort kritisch zu prüfen.
Ein Moratorium zum weiteren Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein werde ich auf Grundlage dieser Argumente folglich nicht fordern.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Interesse und hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki