Frage an Wolfgang Heubisch von Rene L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter
in einem Bebauungsplan ( http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/614373.pdf ) heißt es:
"§ 2 Art der baulichen Nutzung
(1) Im Reinen Wohngebiet (WR) sind Mietwohnungen für Staatsbedienstete zulässig."
und in der hierzu ergangenen Begründung (S. 14) wird dies noch zusätzlich ausgeführt: "Bereitstellung familiengerechter Wohnungen für Staatsbedienstete mit nutzbaren Freiräumen"
Nun ist sicher nichts dagegen einzuwenden, Wohnraum auch für Staatsbedienstete zu schaffen. Aber halten Sie dies nicht für eine Form von Diskriminierung für alle Nicht-Staatsbedienstet (negativ) und alle Staatsbediensteten (positiv) und wirkt dies nicht eher wie eine Ghettorisierung, die Staatsbedienstete von der Außenwelt abschotten soll?
Freundlichst
Rene Lima
Sehr geehrter Herr Lima,
Sie haben sich an Herrn Staatsminister Dr. Heubisch mit einer konkreten Frage zum Thema "Städtebau und Stadtentwicklung" gewandt. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur baulichen Nutzung eines Wohngebietes (Staatsbedienstetenwohnung) leider keine Stellungnahme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Siegel