Frage von Kerstin S. • 03.10.2023
Die meisten Länder haben sie oder wollen sie einführen: die Pauschale Beihilfe. Wie stehen die Freien Wähler zur "Pauschalen Beihilfe" und damit echter Wahlfreiheit von Beamten zwischen PKV und GKV?
Antwort von Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER • 25.10.2023
Sehr geehrte Frau S.,
aufgrund des förderalen Systems regeln die Bundesländer ihr Beihilferecht selbst. Einige wenige haben eine sog. „Pauschalbeihilfe“ für Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung – gegen die aber erhebliche rechtliche und praktische Einwände erhoben werden – eingeführt ( z.B. „Hamburger Modell“).
Dagegen sprechen insbesondere folgende Argumente:
- Haushaltsmehrbelastung
- mehr Bürokratie und höhere Fehleranfälligkeit
- Landesgesetzgeber verliert seinen Einfluss auf die Ausgabenhöhe im Gesundheitswesen bei den Beamtinnen und Beamten
- Landesgesetzgeber verliert seinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Fürsorgeprinzips (Wesentlichkeitsgrundsatz)
- Wahlfreiheit führt zur Beeinträchtigung des bestehenden Systems von Beihilfe und beihilfekonformen Tarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV)
- sozialversicherungsrechtliche Folgewirkungen für die GKV („Vorteils-Hopping“)
- der Ausschluss einer Rückkehr in die Beihilfe widerspricht dem Fürsorgeprinzip; Beihilfe im Einzelfall kann für Optierende nicht entfallen
- indirekte Einführung einer „Einheitsversicherung“