Wolfgang Hauber
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FREIE WÄHLER
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Frage von Kerstin S. •

Die meisten Länder haben sie oder wollen sie einführen: die Pauschale Beihilfe. Wie stehen die Freien Wähler zur "Pauschalen Beihilfe" und damit echter Wahlfreiheit von Beamten zwischen PKV und GKV?

Wolfgang Hauber
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau S.,

aufgrund des förderalen Systems regeln die Bundesländer ihr Beihilferecht selbst. Einige wenige haben eine sog. „Pauschalbeihilfe“ für Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung – gegen die aber erhebliche rechtliche und praktische Einwände erhoben werden – eingeführt ( z.B. „Hamburger Modell“).

Dagegen sprechen insbesondere folgende Argumente:

  • Haushaltsmehrbelastung
  • mehr Bürokratie und höhere Fehleranfälligkeit
  • Landesgesetzgeber verliert seinen Einfluss auf die Ausgabenhöhe im Gesundheitswesen bei den Beamtinnen und Beamten
  • Landesgesetzgeber verliert seinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Fürsorgeprinzips (Wesentlichkeitsgrundsatz)
  • Wahlfreiheit führt zur Beeinträchtigung des bestehenden Systems von Beihilfe und beihilfekonformen Tarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV)
  • sozialversicherungsrechtliche Folgewirkungen für die GKV („Vorteils-Hopping“)
  • der Ausschluss einer Rückkehr in die Beihilfe widerspricht dem Fürsorgeprinzip; Beihilfe im Einzelfall kann für Optierende nicht entfallen
  • indirekte Einführung einer „Einheitsversicherung“
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