Frage an Wolfgang Große Brömer von dieter d. bezüglich Finanzen
Mit einer Reform von 2005 hatten die NRW-Parlamentarier höhere Bezüge erhalten, müssen seitdem aber für ihre Altersvorsorge selbst aufkommen und einen Pflichtbeitrag in das Versorgungswerk einzahlen.
Laut SPD, Grünen und CDU sind die Rentenansprüche seitdem deutlich gefallen. Der Bund der Steuerzahler betont dagegen, dass ein Abgeordneter nach zehnjähriger Parlamentszugehörigkeit mit 65 Jahren eine Rente von 1251 Euro bekommt. Diese werde mit der nun beschlossenen Erhöhung auf 1573 Euro steigen. Dagegen könne ein Durchschnittsverdiener in Deutschland nach zehn Jahren Einzahlung in die Rentenkasse gerade mal mit 274,70 Euro im Alter rechnen
Frage: Ist die Aussage des Steuerbundes richtig?
Sehr geehrter Herr Dorschu,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten, weil mir meine zu erwartenden Altersbezüge aus dem Versorgungswerk des NRW-Landtags nicht bekannt sind. Ihnen dürfte ebenso nicht bekannt sein, dass ich - wie viele andere Abgeordnete - trotz höherer steuerpflichtiger Beiträge in das Versorgungswerk keine höheren Versorgungsbezüge erhalten werde. Mit dem Abgeordnetengesetz von 2005 sind die Versorgungsbezüge nämlich "gedeckelt" worden. Das bedeutet, dass für mich eine Erhöhung des Pflichtbeitrages lediglich ein geringeres Nettoeinkommen bewirkt - ohne dass sich dadurch meine Versorgungsansprüche erhöhen.
Im Übrigen würde mich interessieren, wie hoch denn wohl die durchschnittlichen Altersbezüge der Mitglieder des so genannten Bundes der Steuerzahler sind. Aber eine Antwort auf diese Frage kann man leider nicht durch Abgeordnetenwatch erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Große Brömer