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Wolfgang Große Brömer
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Frage von Jörn J. •

Frage an Wolfgang Große Brömer von Jörn J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Große Brömer,
da ich meine Mülheimer Abgeordnete nicht fragen kann, Sie sich andererseits bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchte ich Ihnen noch eine kurze Frage zur Beamten-/Richterbesoldung stellen. Dass die Sachverständigen, deren Rat sich das Parlament zur Vorbereitung seiner Entscheidung bedient hat,den Gesetzentwurf für verfassungswidrig halten, wissen Sie bereits. Ich weiß daher nicht, wie Sie in Kenntnis dieses Umstandes für das Gesetz stimmen können.
Wie erklären sie sich aber, dass die SPD in Bayern im Rahmen der der Beantwortung der sog. Wahlprüfsteine die bekanntlich höhere bayerische Richterbesoldung ebenfalls als verfassungswidrig zu niedrig ansehen und die Landesregierung aufgefordert hat, diese zu erhöhen? Diese Doppelzüngigkeit einer Partei, die sich anschickt, die Bundesregierung zu stellen, kann ich mir nicht erklären.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jenssen,

meine Antwort in aller Kürze:
Selbstverständlich fließen die Stellungnahmen von Sachverständigen in die Diskussion über einen Gesetzentwurf und in die abschließende Beschlussfassung mit ein. Ob aber der vorliegende Entwurf tatsächlich verfassungswidrig ist, wird letztlich erst ein Verfassungsgericht entscheiden können. Welche Überlegungen innerhalb der bayerischen SPD zu der von Ihnen erwähnten Stellungnahme geführt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Deshalb kann ich diese auch leider nicht kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Große Brömer