Frage an Wolfgang Große Brömer von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Große Brömer,
unter
http://www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinder_und_krieg/bundeswehr.htm
Aktuell: Die Bundeswehr wirbt um Kinder
berichtete "Terre des hommes":
"Die Bundeswehr benötigt jährlich 23.000 neue Rekruten. Um diese Zahl zu erreichen, wurden in den letzten Jahren die Werbemaßnahmen stark ausgeweitet. Besonders an Schulen versuchen Soldaten, Nachwuchs zu werben. Viele Jugendliche lassen sich von guten Gehältern, festem Job, kostenlosem Studium und anderen Vergünstigungen der Bundeswehr locken. Die Angst vor Einsätzen in Krisengebieten wie Afghanistan wird oft verdrängt. Viele Eltern befürchten, dass ihr Kind sich überzeugen lässt, zur Bundeswehr zu gehen und später in lebensgefährliche Auslandseinsätze abkommandiert wird".
Deshalb:
Antrag auf Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr:
"Wir erziehen unser Kind gewaltfrei mit dem Ziel, daß später der Dienst bei der Bundeswehr unterbleibt. Daher beantragen wir die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit Bundeswehrsoldaten und Wehrdienstberatern. Unser Kind soll währenddessen Ersatzunterricht in einer anderen Klasse erhalten".
Auch nach meinem Eindruck können Eltern sich nicht darauf verlassen, daß es keinen einseitigen Unterricht gibt. Im schlimmsten Fall kann das Fehlen der Ausgewogenheit mitursächlich dafür sein, daß das Kind später als Berufssoldat zur Bundeswehr geht und in einem Auslandseinsatz stirbt.
Muß vor diesem Hintergrund das elterliche Erziehungsrecht Vorrang vor dem staatlichen Erziehungsauftrag haben?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage nur bezogen auf die Situation im Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem ich als Abgeordneter tätig bin, beantworten kann. Hier in NRW ist die Werbung für die Bundeswehr im Unterricht nicht erlaubt. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, Unterricht auf gar keinen Fall in irgendeiner Art und Weise einseitig bzw. parteiisch stattfinden zu lassen. Falls im Rahmen des Politikunterrichts Sicherheitsfragen oder Konfliktherde im Themenbereich Internationale Sicherheit behandelt werden, ist es zwar möglich, auch Vertreter der Bundeswehr in den Unterricht einzuladen, dennoch besteht die Pflicht zur Ausgewogenheit. Das bedeutet, dass dann auch Vertreter von Friedenorganisationen ihre Sicht der Dinge im Unterricht darstellen können. In NRW existiert kein schulischer Erziehungsauftrag, der eine einseitige Darstellung der Bundeswehr beinhaltet. Daher ergibt sich aus meiner Sicht auch kein Konflikt zwischen elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag.
Darüber hinaus bitte ich zu bedenken, dass die Bundeswehr zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein Parlamentsheer ist, das demokratisch kontrolliert wird und selbstverständlicher Teil unserer Demokratie ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Große Brömer