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Wolfgang Gehrcke-Reymann
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Frage von uwe r. •

Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann von uwe r. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

Mir als derzeitgen HARTZ IV Bezieher wird momentan von städtischen Wohungsgesellschaften wie zum Beispiel der ABG Frankfurt Holding das Recht auf freizügigkeit wie sie jeden Bundesbürger/In gemäss dem grundgesetz der Bundesrepublik Deutschalnd sowie von der Hessischen Landesverfassung in der Form verwehrt, indem bei Wohnungsbewerbungen eine sogenannte SCHUFA Klausel zu unterzeichnen ist.
gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht jedem Bundesbürger das Recht auf Informelle Selbstbestimmung zu.
Nacn Angaben der städtischen Mieterberatung des Amtes für Wohungswesen der Stadt Franfurt am Main wäre dies angeblich aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes zulässig.
Nun hatteich nie Mietrückstände oder ähnliches.
Im November 2006 schrieb ich der Linksfraktion im Frankfurter Römmer. Der Ob- Kandiat der Linken Herr Wilken schrieb mir zurück,dass diese Schreiben spurlos verschwunden sei.
Als Stammwähler der Linken bin ich sehr entäuscht über diese Nichtreaktion.
Ich möchte Sie abschließend bitten auf die Fraktion der Linken im Frankfurter Römer einzuwirken, das Sie Anfragen auch beantwortet.
Abschließende möchte ich hiermit anfragen, ob ich nun auf des BGH Urteils gezwungen mein Recht auf Umzug vor dem Europäischen Menschengerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuklagen.

Mit freundlichen Grüssen
Uwe Romeikat
Frankfurt am Main,den 23.3.2007

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Romeikat,

mit Ihrer Frage, wie sich die SCHUFA-Klausel, die Mieter zu unterzeichnen sich gezwungen sehen, wenn sie eine Wohnung mieten wollen, mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, stehen Sie nicht allein. Wenn man z. B. im Internet die entsprechenden Stichworte eingibt, wird doch hier und da Unbehagen deutlich. Zu Recht, wie ich meine.
Doch besteht in unserer Gesellschaftsordnung das Prinzip der Vertragsfreiheit, das für beide Vertragspartner formal in gleicher Weise gilt, auch wenn sie sich sehr häufig in ökonomisch ungleichen Positionen befinden. Der Vermieter kann nicht gezwungen werden, seine Wohnung an einen bestimmten Mieter zu vermieten. Und das gilt auch, wenn er im SCHUFA-Register nicht wg. Miet- oder Kreditschulden belastet ist.

Ich bin froh, dass mein Kollege Ulrich Wilken Ihnen längst auf Ihre Fragen geantwortet hat. Meine Antwort war nun wirklich mehr als überfällig.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Gehrcke