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Wolfgang Gehrcke-Reymann
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Frage von Daniela E. •

Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann von Daniela E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Gehrcke,
da ich ein umfassendes Fracking-Verbot fordere, würde mich Ihre Meinung bzgl. der Bundestagsentscheidung über die Fracking-Erlaubnisgesetze der Großen Koalition interessieren.

Problematisch an dem Gesetz ist zum einen, dass es erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft tritt und damit die Förderfirmen genügend Zeit haben Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung (u.a. auch Fracking), nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen können und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
Desweiteren ist die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking m.E.sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
Hinzu kommt, dass im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen ist, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ebert

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