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Wolfgang Gehrcke-Reymann
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Frage von Gisela W. •

Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann von Gisela W. bezüglich Recht

Lieber Wolfgang,

in "40 Jahre Berufsverbote - 40 Jahre Kampf gegen Berufsverbote. In memoriam Horst Bethge"
schreibst du:

"(...) Das Prinzip des Rechtsstaates erfordert es, sich bei den Opfern der Berufsverbote zu entschuldigen. Ihre vollständige Rehabilitierung steht immer noch aus. Eine Entschuldigung bei den Opfern wäre Aufgabe des Bundestages und des Bundespräsidenten. In der Bundesinitiative gegen die Berufsverbote, deren Seele maßgeblich von Horst Bethge (1935-2011) geprägt wurde, arbeiteten Menschen über die Parteigrenzen hinweg zusammen. Juristen wie Wolfgang Abendroth und Helmut Ridder, Pierre Kalda aus Frankreich, Rechtsanwälte und Richter trugen dazu bei, die Ära der Berufsverbote zu beenden. (...)"
http://www.die-linke.de/politik/disput/aktuelleausgabe/detail/browse/1/zurueck/aktuelle-ausgabe-1/artikel/es-ging-wieder-gegen-links/

1976 wurde ich als nicht-Beamtin, wohl aber als nebenamtliche Dozentin der Fachhochschule für Sozialpädagogik (FHS) Mannheim im Fach Psychologie (Schwerpunkt: Heimerziehung und kritische Auseinandersetzung mit derselben) neben 8 weiteren nebenamtlichen DozentInnen (darunter auch ein Arbeitsrichter) mit einem Berufsverbot belegt.
Meine berechtigten Hoffnungen auf eine Festanstellung an der FHS Mannheim und der weitere Karriereweg waren damit vernichtet.

Da ich vermutete, es nütze nichts, gerichtlich einen Schadenersatz einzuklagen, habe ich lediglich den ganzen Vorgang archiviert.

Meine Frage an Dich:

Kann ich mir mittlerweile Hoffnung auf eine Entschädigung machen, denn:

"Die europäischen Urteile gegen Berufsverbote schafften dann endlich, wovor das Verfassungsgericht 1975 noch versagte: zur Wiederherstellung von Recht beizutragen."
(ebd.)?

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Walk

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Gisela Walk,

es hat erfolgreiche Klagen gegeben. Ob in Ihrem Falle ein Erfolg möglich ist, kann ich nicht sagen, ich bin kein Jurist. Das müsste ein Rechtsanwalt prüfen. Außer über eine eigene Klage geht es wohl nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gehrcke