Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann von Ahmed Taher A. bezüglich Jugend
KIndergeld für eine deutsches Kind wohnhaft in Ägypten
Sehr geehrter Herr Gehrcke,
wie ich erfahren habe, kann für deutsche Kinder z. B. in Marokko deutsches Kindergeld beantragt werden. Ist mit einer ähnlichen Entwicklung im Falle Ägypten im Rahmen des Europa-Mittelmeer- Abkommens in absehbarer Zeit zu rechnen? Im konkreten Fall handelt es sich um ein 8-Jähriges Mädchen, in Deutschland geboren, Mutter Deutsche und Vater ägyptische Abstammung mit deutschem Pass und Wohnsitz in Frankfurt am Main, von wo er als Arzt einen Handel mit medizinischen Geräten betreibt und steuerpflichtig ist.
Das Kind geht in Ägypten zur Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Ayoub
Sehr geehrter Herr Ayoub,
auf Ihre Anfrage musste ich mich erst einmal "schlau machen", wie man so schön sagt. Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Familienrecht in der Fraktion haben bestätigt, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Aufenthalt der Kinder im Ausland legal Kindergeld zu erhalten. Nicht bekannt ist uns allerdings, ob und wie das Europa-Mittelmeer-Abkommen darauf irgend einen Einfluss hat. In dem konkreten Fall empfiehlt es sich aber doch, sich mit einer entsprechenden Anfrage an die zuständige Familienkasse zu wenden, da uns als Abgeordneten eine Rechtsberatung untersagt ist.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Wolfgang Gehrcke