Wolfgang Freye
DIE LINKE
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Frage von Walter H. •

Frage an Wolfgang Freye von Walter H. bezüglich Innere Sicherheit

Lieber Kandidat!

Nach Artikel 26 des Grundgesetzes und dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik zur Friedenssicherung verpflichtet. Selbst die Kriegsvorbereitung ist danach verfassungswidrig. Mit Verteidigung ist nur die Territorialverteidigung gemeint und nicht die Verteidigung am Hindukusch. Werden Sie als eventuell zukünftiger Abgeordneter Auslandeinsätze der Bundeswehr verhindern oder befürworten?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hilbig
Müller-Breslau-Straße 4
45130 Essen

Antwort von
DIE LINKE

Lieber Walter Hilbig,

ich würde als Abgeordneter Auslandseinsätze der Bundeswehr ablehnen. Ich bin der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches den Kriegsdienst verweigern muss. Auch 60 Jahre nach dem Ende des 2ten Weltkrieges ist eine erneute Beteiligung an Kriegen oder Kampfeinsätzen keine "Normalität". Auch in punkto Blauhelmeinsätzen als "friedensstiftende Maßnahmen" lehne ich eine Beteiligung deutscher Soldaten ab. Die Bundesrepublik Deutschland ist längst wieder eine Großmacht geworden, die fast überall in der Welt handfeste Interessen vertritt. Eine Neutralität gibt es auch bei Blauhelmeinsätzen nicht.

Ich bin auch der Meinung, dass das Verbot des Angriffskrieges nach Art. 26 Grundgesetz gegenüber dem Entwurf der Europäischen Verfassung verteidigt werden muß. Der Entwurf, der in Volksentscheiden in mehreren EU-Ländern aus sicherlich unterschiedlichen Gründen abgelehnt wurde, sieht eine gemeinsame Europäische Verteidigungspolitik vor. Eine solche gemeinsame Verteidigungspolitik lehne ich ab - erst Recht, wenn sie auf den Aufbau von Eingreiftruppen zielt, die weltweit europäische Interessen vertreten.

Wir sollten aber auch darauf bestehen, dass der Enwurf der Europäischen Verfassung Entscheidungen der EU-Mitgliedsländer über mögliche Beteiligungen an Militäreinsätzen nicht überflüssig macht. In diesem Sinne gilt das Verbot von Angriffskriegen und gilt der 2+4-Vertrag weiter.

Gruß, Wolfgang Freye