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Wolfgang Ferner
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Frage von Hubert J. •

Frage an Wolfgang Ferner von Hubert J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ferner,

ich habe gerade in der Bundestagsdrucksache 16/13990 vom 07.09.2009 gelesen, dass seit 1994 alle Bundesregierungen die Abgordneten der Linken, sowie Ihre Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros vom Bundesverfassungsschutz (evtl. LfV. en der Länder) auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen lassen.

Frage:
Wie wollen Sie als Rechtsanwalt sicherstellen, dass ihre Kunden / Mandanten, sobald sie mit Ihnen in Kontakt treten, von diesen Maßnahmen verschont bleiben.

MfG

Hubert Jenni

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Jenni,

Sie gehen in der Tat in die Mitte eines wichtigen Problems. Zum einen die Frage: darf ein Nachrichtendienst demokratisch gewählte Abgeordnete Überwachen?
Ich denke nein! Das ist ein klarer Verfassungsverstoß und ein von einigen Politikern der Rechten gewünschter Angriff auf die Position eines unabhängigen Mandatsträgers. Diese Position werde ich auch vor den Verwaltungsgerichten nach der Wahl durchsetzen - ich möchte sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine entsprechende Klage von Bodo Ramelow vor den Verwaltungsgerichten Erfolg hatte.

Zum anderen betrifft diese Frage den Kernbereich des geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Eine Konsequenz wird daher sein, dass ich beide Aufgaben strikt trenne - also ein Telefon für die politische Arbeit benutze, dass nicht für die berufliche Arbeit als Anwalt genutzt werden darf. Im Anwaltsbüro keine Abgeordnetentätigkeit ausüben und umgekehrt. Dies ist auch einfach zu bewältigen, da wir ein Büro mit 8 Anwälten sind, die alle auf Strafverteidigung spezialisiert sind, für niemanden also die Gefahr bestehen kann, auf einem Gebiet zu arbeiten, von dem er nichts versteht.

Das sind Vorsichtsmaßnahmen, um das Anwaltsgeheimnis zu wahren - obwohl es nicht notwendig sein sollte. Als Politiker bemühe ich mich auch um größtmögliche Transparenz, deshalb bin ich als Politiker auch in den Social networks vertreten - über meine Anwaltstätigkeit sage ich allenfalls "wo" ich sie ausübe und nicht für "wen" ich tätig bin.

Beste Grüße
Wolfgang Ferner