Frage an Wolfgang Decker von Claudia H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Decker,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Antwort. Bezüglich meines praktischen Problems, einen Kinderarzt zu finden, habe ich mich nun ans Jugendamt des Landkreis Kassel gewandt und hoffe, dass ich auf diesem Wege weiter komme.
Ich würde gern herausfinden, wer im Bereich Kindervorsorgeuntersuchungen auf Landesebene wofür zuständig ist. Dies wird mir aus Ihrer Antwort leider nicht deutlich. Daher möchte ich Sie freundlich bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Meines Wissens untersteht die Kassenärztliche Vereinigung der Rechtsaufsicht des Landes Hessen. Was bedeutet dies konkret? Welche Informationen muss die Kassenärztliche Vereinigung dem Sozialministerium zur Verfügung stellen? Welche Rechte besitzt das Land Hessen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen?
2. Welche Landesbehörde ist bezüglich der Kindervorsorgeuntersuchungen wofür zuständig?
3. Mit welchen Behörden/Institutionen gibt es diesbezüglich welche Absprachen auf Landesebene?
4. Welche Regelungen mit dem Jugendamt gibt es bei Nicht-Teilnahme an den Untersuchungen?
Post hessischer Landesbehörden bezüglich der Kindervorsorgeuntersuchungen werde ich zukünftig ignorieren, wenn mir darin keine Stelle genannt wird, wo diese praktisch durchgeführt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst
Sehr geehrte Frau Herbst,
ich will gern versuchen Ihre Fragen so zu beantworten, dass Ihnen meine erste Antwort deutlicher wird.
Ja, die Kassenärztliche Vereinigung steht nach § 78Abs. 1 SGB V unter der Aufsicht des Landes Hessens. Dies Aufsicht erstreckt sich jedoch vorrangig auf die Beachtung von Gesetz und sonstigen Rechten. Es gibt momentan keine Fachaufsicht. Die Rechtsaufsicht ist als nachträgliche Prüfung angelegt, das heißt es werden Rechtsverletzungen nachträglich behoben. Ich habe bereits in meiner vorherigen Antwort ausgeführt, dass die SPD eine Erweiterung der Aufsicht fordert.
Es gibt ein Hessische Kindervorsorgezentrum (HKVZ) dies ist eine Einrichtung des Landes Hessen, die dem Hessischen Sozialministerium (HSM) untersteht.
Dieses eigens vom Land eingerichtete Kindervorsorgezentrum soll Eltern, die ihr Kind trotz Einladung nicht zu den Untersuchungen gebracht haben, auffordern, das zu tun. Erfolgt abermals keine Untersuchung wird das Jugendamt informiert. Dass die Methode wenig effektiv ist und nach Berechnungen des Hessischen Städte und Kreistages, lediglich den Jugendämtern etliche zusätzliche Arbeitsstunden und hohen Verwaltungsaufwand beschert, hilft Ihnen in Ihrer konkreten Situation sicher nicht weiter.
Wie die Regelungen mit den einzelnen Jugendämtern aussehen, kann ich Ihnen nicht sagen, würde Ihnen aber empfehlen direkt bei dem für Sie zuständigen Jugendamt anzurufen. Vielleicht können so einige Ihrer Fragen geklärt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Decker, MdL