Wolfgang Britz
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Claus R. •

Frage an Wolfgang Britz von Claus R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Britz,
wie werden Sie handeln,falls Sie MdB werden, in der Angelegenheit: Daß Rentner 0,45 % der Bruttorente für Krankengeld einbehalten wird obwohl Sie kein Krankengeld bekommen. Sollte man nicht sagen, daß klarer Betrug ist?

Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) war die Erhebung eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,5 Prozent für das Krankengeld vorgesehen (§ 241a SGB V in der ursprünglichen Fassung des GMG). Dieser Beitrag sollte von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ursprünglich ab Januar 2006 alleine getragen werden.

Auszug aus der Maßnahme!

Zusätzlich wurde zur Entlastung der Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger der ursprünglich für 2006 geplante Krankengeld-Sonderbeitrag auf den 1. Juli 2005 vorgezogen. Aus den beiden anteiligen Beitragssätzen von 0,4 und 0,5 Prozent wurde ein "zusätzlicher Beitragssatz" von 0,9 Prozent konstruiert. In der Gesetzesbegründung wurde keine Zweckbindung mehr zum Zahnersatz oder Krankengeld erwähnt. Aus Sicht des Sozialverbands VdK wird hier der ursprüngliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Krankengeldes verschleiert.

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Claus Rothhaar,

Sonder- und Zusatzbeitragserhebungen zu den Sozialversicherungssystemen, die einseitig bestimmte Bevölkerungsgruppen belasten, lehnt die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS ab. Auch in Ihrem Beispiel der Krankenversicherung tritt sie für eine soldiarische Finanzierung aller Leistungen aufgrund der individuellen Leistungsfähigkeit der Versicherten ein, in der also alle Beitragszahler gleichermaßen für die erbrachten Versicherungsleistungen aufkommen. So wird also ein ehemalige Erwerbstätiger, der während dieser Zeit Krankengeld erhalten hat, welches auch von den damaligen Ruheständlern mitfinanziert wurde, im Rentenalter ebenfalls das Krankengeld der dann Erwerbstätigen mitbezahlen.

Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS fordert eine grundlegende Reformierung der Sozialsysteme: Die Beitragszahlungen zu den Sozialkassen sollen vom Arbeitsplatz losgelöst und auf alle Einkommensarten ohne die Einräumung von Befreiungsmöglichkeiten erhoben werden. So werden endlich alle Bürger gleichermaßen solidarisch im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Sozialsysteme herangezogen! Es soll auch endlich die Beitragsgerechtigkeit für Familien herstellt werden. Sie sollen durch ein einzuführendes Familiensplitting nicht mehr Beiträge zu den Sozialsystemen leisten als lebenslang Kinderlose. Der Schwerpunkt im Gesundheitswesen soll auf die Prävention gelegt werden anstatt auf das Behandeln von vermeidbaren Krankheiten.

Beste Grüße

Wolfgang Britz