Frage an Wolfgang Britz von Friedel A. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Friedel Alt,
1. Kaufmännischer Angestellter bei einem großen Saarbrücker Automobilzulieferer.
2. Nur ehrenamtlich Tätigkeiten in der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS: Stellvertretender Bundesvorsitzender, stellvertretender Landesvorsitzender Saarland.
3. Die enorme Unwahrscheinlichkeit vorausgesetzt, dass dies wirklich passiert, wird Art und Umfang einer weiteren Berufstätigkeit sicherlich Verhandlungssache unter Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands der Tätigkeiten eines Bundestagsabgeordneten sein.
4. Als Bundestagsabgeordneter werde ich mich mit diesem Thema dann näher befassen können.
Beste Grüße
Wolfgang Britz