Frage von cassemayer c. • 15.09.2005
Antwort ausstehend von Wolfgang Bosbach CDU
Sehr geehrter Herr Schotters,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 15. September 2005 zum Thema „Bürgerrechte“, die ich mit Interesse gelesen habe.
Sehr geehrter Herr Bender,
Sie haben völlig Recht: Entscheidend ist allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, unabhängig davon, ob es ein Sonder- bzw. Minderheitsvotum gibt oder nicht.
Sehr geehrter Herr Rosendahl,