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Frage von Marco B. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Marco B. bezüglich Recht

Hallo Herr Bosbach,
nochmals vielen Dank für die erneute Antwort. Allerdings haben Sie mich nun (etwas) verwirrt.

Wie ist das denn mit den Sondervotum beim Verfassungsgericht? So weit ich weiß, ist es rechtlich nicht bindent und daher keinem Rechtmittel zugänglich. Gültig ist doch allein die Entscheidung des Verfassungsgerichtes (also die Mehrheit der Stimmen) und nicht die des Sondervotums (der Minderheit)?

Korrigieren Sie mich bitte wenn ich nun falsch liege, aber ich dachte immer ein Sondervotum wird erst rechtlich bindent (und somit gültig) wenn NEU über das Thema verhandelt wird und die Mehrheit der Verfassungsrichter für das Sondervotum stimmt. Solange dies nicht geschieht ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gültig, welches im übrigen unanfechtbar ist und auch so behandelt werden sollte - trotz Sondervotum.

Wissen Sie, für mich wäre es kein Thema konservativ zu wählen. Aber "welches Kalb wählt schon seinen eigenen Metzger?"

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bender,

Sie haben völlig Recht: Entscheidend ist allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, unabhängig davon, ob es ein Sonder- bzw. Minderheitsvotum gibt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach