Sehr geehrter Herr Wilhelmi,
(...) In der Mehrheit der Fälle wird das in der Tat mildere Jugendstrafrecht verhängt und in einer Minderheit das dann härtere Erwachsenenstrafrecht. Ich glaube schon, dass der Gesetzgeber durch eine Klarstellung im Gesetz noch einmal deutlich machen soll, dass die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts Regel ist und das Jugendstrafrecht die besonders zu begründende Ausnahme ist.
(...) Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit in der Öffentlichkeit aus und kämpft von sich aus um möglichst gute Wahrnehmbarkeit seiner Positionen in der Öffentlichkeit. Die Entscheidung der Bürger als Gesamtheit und jedes einzelnen über die Wiederwahl eines Abgeordneten kann sich darum auf dessen Verhalten in der Vergangenheit, auf seine programmatischen Grundsätze und die Handlungsabsichten für die Zukunft, die im Wahlkampf in vielen Veranstaltungen dargelegt werden, stützen. (...)
Sehr geehrter Herr Wetting,