Frage an Wolfgang Börnsen von Dr. med. Helmreich E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
a) Wie werden Sie sich als Abgeordnete/r bezüglich des drohenden Angriffs auf den Iran positionieren? Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um diese neue Eskalation im Mittleren Osten zu verhindern?
b) Werden Sie sich für ein Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene einsetzen?
c) Werden Sie sich einsetzen für ein Bleiberecht für langjährig geduldete und hier integrierte Flüchtlinge, auch wenn sie keinen Asylstatus erhalten haben, um ihren und ihren Kindern endlich eine Lebensperspektive zu verschaffen?
Sehr geehrte Frau Dr. Eberlein,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
a)
Im Hinblick auf das iranische Atomprogramm unterstützen wir die Bemühungen um eine diplomatische Lösung des Problems und verlangen, dass der Iran auf die Schließung des nuklearen Brennstoffkreislaufs verzichtet. Der Iran muss ohne jede Vorbehalte mit der Internationalen Atomenergiebehörde kooperieren. Dabei bestehen wir auf einer friedlichen Lösung des Konflikts. Die Kanzlerkandidatin der Union, Dr. Angela Merkel, hat eindeutig erklärt, sie sehe bei diesem Thema "überhaupt keinen Unterschied" zur Haltung der Bundesregierung. Der Konflikt um das Atomprogramm des Iran müsse "mit diplomatischen Mitteln gelöst werden. Die Frage eines Militäreinsatzes stellt sich überhaupt nicht." Angesichts dieser Sachlage muss der Versuch des Bundeskanzlers, das Thema zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren, als schäbig bezeichnet werden.
b)
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als repräsentative, parlamentarische Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat damit die Grundlage für die erste stabile und erfolgreiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Daran halten wir fest. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene streben CDU und CSU deshalb nicht an. Daneben stellen Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar.
Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auszubauen. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf der Bundesebene. Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.
c)
Im Rahmen des parteiübergreifenden Kompromisses zum Aufenthaltsgesetz aus dem Jahre 2004 sind die Bleiberechtsregeln im Bereich der humanitären Zuwanderung verbessert worden. Insbesondere soll die verbreitete Praxis von Kettenduldungen weitgehend abgeschafft werden. Wer eine Duldung erhalten hat, weil eine Abschiebung wegen Foltergefahr, der Gefahr der Todesstrafe oder wegen Abschiebungshindernissen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht möglich ist, dem soll die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Die Erteilung steht unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller nicht in einen anderen, dritten Staat ausreisen kann und er nicht wiederholt oder gröblich gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten verstößt. Eine Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, weil eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist und der Betroffene nicht ausreisen kann, auch wenn er es will.
Für weitergehende Regelungen, insbesondere eine generelle Altfallregelung, gab es bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz im Hinblick auf die dargestellten Verbesserungen für Flüchtlinge parteiübergreifend keine Mehrheit. Eine von der Union geführte Bundesregierung wird dies zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der Interessen aller Betroffenen und in einer gründlichen Abwägung sorgfältig prüfen. Der Grundsatz der Rückführung muss jedoch gewahrt beleiben.
Ich hoffe sehr, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB