Frage an Wolfgang Börnsen von Ammar M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wolfgang Börnsen
Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist
es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den
gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen.
Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di fordert deshalb im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes.
Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung gekennzeichnet sein:
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.
- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen
- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.
- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt
- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.
Unterstützen auch Sie die Forderungen der Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Ammar Moubayed
Sehr geehrter Herr Moubayed,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die wortgleich auf abgeordnetenwatch.de bereits an andere Abgeordnete der Unionsfraktion gestellt wurde. Die Bundesregierung beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes abzuschließen. Zur Zeit hat das federführende Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Überarbeitung eine Expertengruppe einbezogen. Die Ergebnisse der Expertengruppe sollten vor einer möglichen Positionierung abgewartet werden.
Grundsätzlich ist die Union der Auffassung, dass das Rettungsassistentengesetz von 1989 den heutigen Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung nicht mehr genügt und daher einer Novellierung bedarf. Damit die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Berufes im Gesundheitswesen dauerhaft sichergestellt ist, wird die Union nach einer sachgerechten und nachhaltigen Lösung suchen, welche dann im Einvernehmen mit den Beteiligten umgesetzt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB