Frage an Wolfgang Börnsen von Dr. med. Helmreich E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Börnsen,
vielen Dank für Ihre Antworten. Wirklich befriedigend finde ich sie allerdings nicht.
Zur Frage der Einführung von Bürgerbegehren und Volksentscheid verkennen Sie die Tatsache, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes sehr wohl auch die direkte Volksgesetzgebung im Auge hatten: deshalb schrieben sie: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen (!) ausgeübt. Ebenso verkennen Sie, dass auch das Parlament nicht das Recht hätte, die Todesstrafe einzuführen oder das Asylrecht abzuschaffen: diese Fragen fallen unter die "Ewigkeitsgarantie" der ersten 20 Artikel des Grundgesetzes, mit den Worten des ehem. Verfassungsrichters Simon "zum Bereich des Nicht-Abstimmbaren". Dass Sie meinen, die Bürger könnten landespolitische Fragen durchschauen, bundespolitische aber nicht, zeigt ein etwas merkwürdiges Bild des Bürgers und ein gespaltenes Verhältnis zur Demokratie. Vielleicht muss man Däne, Pole oder Franzose sein, um klug genug für Bundespolitik zu sein? Oder geht es Ihnen vielleicht eher darum, wesentliche Entscheidungen ungestört vom Willen der Bürger der Macht der Parteien vorzubehalten? Das wäre allerdings ein weiterer Grund für den Legitimationsverlust der Politik in Deutschland.
Zur Frage des Iranischen Atomprogramms würde es mich interessieren, ob Frau Merkel sich vorstellen könnte, die amerikanische Regierung zu einer Nichtangriffs-Garantie gegen den Iran zu drängen; nach übereinstimmender Ansicht sehr vieler Kommentatoren wäre dies die einzige diplomatische Initiative, die den Iran zum Verzicht auf sein Atomprogramm bewegen könnte. Nicht zufällig ist es aufgenommen worden, nachdem George Bush den Iran auf die Liste der "Schurkenstaaten" gesetzt hat, und in Irak vorexerziert hat, was er mit solchen Staaten vorhat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eberlein (m)