Frage an Wolfgang Börnsen von Andrae M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Börnsen,
selbstverständlich achte ich in weiten Teilen die Arbeit des Rathauses. Hier geht es jedoch nur um Teile der Verwaltung und die Sachlage ist klar.
Falls sie die Akten von der Stadt Flensburg nicht sofort zur Hand haben, kann ich Ihnen weiterhelfen.
Zitat aus schriftlichem Vermerk beim Stadtbaurat mit meinem Architekten nach vorheriger Genehmigung von 1,3 Mio. DM Fördermitteln, die dann auf 600.000 DM lt. Stadt gekürzt werden sollten. Dies erfolgte nach meinem Einspruch gegen die Baugenehmigungsverfahren etc. : "Voraussetzung für diese Förderungsmöglickeiten ist jedoch,daß Herr Morf die Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Stadt Flensburg einstellt. "
Aus einem Schreiben des jetzigen Bauordnungsamtvorsitzenden, Herrn Wenzel : "Die Untere Denkmalbehörde tut sich aber sicher schwer, die Förderung der Maßnahmen eines Bauherren zu befürworten, der gleichzeitig gegen uns klagt. "
Aus einem Vermerk des AfS- Vorsitzenden , Herrn Rolfes : "Hr. Morf hatte seine Klagen nicht zurückgezogen. Wir sind nicht bereit, den Differenzbetrag i.H.v. 176.250 DM an ihn auszuzahlen. "
Ich denke mir, daß diese Voraussetzungen doch sehr objektiv sind und belegbar. Ich kann mir auch vorstellen, daß diese eine Entscheidung für Sie ermöglichen. Ich frage also nochmals, halten Sie diese Vorgehensweise für richtig ?
Mit freundlichen Grüßen
Andrae Morf