Wolfgang Berns
FDP
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Frage von Klaus D. •

Frage an Wolfgang Berns von Klaus D. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Berns,
danke für den Hinweis auf diese Webseite, meine Fragen: Wie steht die fdp zur "Zwangsmitgliedschaft" in der IHK auch für Kleinstbetriebe, z.T. 2 x wenn GmbH+GbR besteht?
und die 1 % Regelung Besteuerung Privatnutzung Firmenauto bezieht sich auf den Listenpreis nicht den ( mit Rabatt ) bestätigten Preis lt. Autohaus, also wird etwas besteuert was es nicht gibt, nähmlich die Differenz zwischen Listenpreis u. tatsächlich gezahltem Preis, ein Witz !!!
mfg. K.Dietrich 30.7.09

Antwort von
FDP

Hallo Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich leider erst heute beantworten kann.

Industrie- und Handelskammern sind eine Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft und folgen dem liberalen Prinzip, dass die Bürger ihre Angelegenheiten an ihren Bedürfnissen orientiert selbst am besten regeln können. Die Aufgaben der IHK`en sollen nicht nur Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft sein, sondern sollen auch übergeordnete volkswirtschaftliche Interessen wahrnehmen. Dafür sind IHK`en mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen. Das sieht die FDP positiv, eröffnet diese Stellung zwischen Staat und Wirtschaft den Kammern und den angeschlossenen Unternehmen doch Möglichkeiten zur Mitwirkung an politischer Gestaltung ein. Es ist nur schwer vorstellbar, dass die Wirtschaft auf freiwilliger Basis, ohne IHK`en, einen derart hohen Mitwirkungsgrad erreichen könnte. Um es deutlicher zu formulieren: Eine Selbstorganisation der Wirtschaft, ohne IHK`en, würde von "Trittbrettfahrern" permanent unterlaufen.

Konsens in der FDP ist aber auch, dass eine veränderte Wirtschaftswelt und wachsende digitale Organisationsmöglichkeiten die IHK`en verpflichten, sich permanent auf ihren originären Aufgabenkanon zu besinnen. Eine Beschränkung auf die Kernaufgaben -Ausbildungsbetreuung, -Existenzgründungsberatung als Rahmenaufgabe, - Sachverständigenwesen, - handelsregisterliche Stellungnahmen soll vornehmliche Zielsetzung für jegliche Kammertätigkeit sein. Reformvorschläge der FDP zum Kammerwesen sind im Wesentlichen: - Mitgliedschaftsbedingungen dahingehend verändern, dass Kleinstunternehmen wie Ein-Mann-Betriebe o.ä. aus der Pflichtmitgliedschaft entlassen werden können. Dies soll ergänzt werden um einen neuen Rahmen, der die Mitgliedschaft definiert, z.B. Umsatzgrößen anstatt Ertrag oder Mitarbeiterzahl. - Den Dienstleistungsrahmen der IHK`en nicht zu weit stecken, um die zur Mitgliedschaft verpflichteten Unternehmen zu entlasten. - Wirtschaftliche Aktivitäten der IHK`en sollen nicht im Wettbewerb mit Anbietern aus der Wirtschaft stehen. In diesen Feldern liegen Chancen für eine Beitragsreduktion der IHK`en. Eine regelmäßige Evaluation des Aufgabenkanons der IHK`en sollte im Zeichen progressiv fortschreitender Dienstleistungsmöglichkeiten des Marktes verpflichtend werden.

Zum Thema Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung mit pauschal 1% vom Listenpreis:

Diese Regelung ist dringend reformbedürftig. Aus meiner Sicht hat der Bundesfinanzhof mit seinem gestern veröffentlichten Urteil v. 17.6.2009 einen Hebel geschaffen, die 1%-Regelung in der bestehenden Form zu kippen. Die unverbindliche Preisempfehlung der Automobilhersteller (vulgo Listenpreis) kann m.E. nicht als Bemessungsgrundlage zur Versteuerung des privaten Nutzungsanteiles an betrieblichen und dienstlichen Kraftfahrzeugen dienen, weil seit Inkrafttreten der Besteuerungsregelungen die Kaufabwicklung auf Basis der Listenpreise durch das reale Marktgeschehen zur Ausnahme geworden ist. Steuerungleichheiten durch unterschiedliche Anschaffungspreise bei ansonsten gleichen Kraftfahrzeugen sorgen für unterschiedliche Besteuerung der Nutzer bei möglicherweise sonst gleichen Nutzungsbedingungen.

Nicht der fiktive Listenpreis darf als Besteuerungsgrundlage herangezogen werden, sondern nur der Anschaffungspreis. Listenpreisbildung folgt eben nicht dem Muster Herstellungskosten plus Zuschlag X, sondern berücksichtigt die Unterschiedlichkeiten internationaler Märkte und der dortigen Wettbewerbssituation. Dies gilt auch für die Preisbildung der Anbieter in Deutschland. Das oben angeführte Urteil des Bundesfinanzhofes bezieht sich auf den Bezug von neuen Kraftfahrzeugen als Arbeitnehmer bei einem Automobilhersteller (Arbeitgeber) und dem daraus entstehenden geldwerten Vorteil der versteuert werden muss. Interessant aus dem Urteil: II 1.a) "....Preisnachlässe, die auch im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden können, gehören dagegen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn..." Das trifft nicht Ihren Frageansatz ganz genau, lohnt sich aber m.E., im Zusammenhang mit der 1%-Regelung weiterverfolgt zu werden. Ich bleibe da dran.

Eine Versteuerung privat genutzter Geschäftswagen nach Anschaffungspreis wäre für den Gesetzgeber eine gute Möglichkeit, Impulse für die Automobilindustrie zu geben, insbesondere auch für die deutschen Hersteller. Der private Dienstwagennutzer als Steuerzahler erführe so ein höheres Maß an Gerechtigkeit!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Berns