Frage an Wolfgang Albers von Martina L. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Albers,
es fehlt ein Demenzbeauftragter, der sich für die Belange einer Gruppe einsetzt, die zu ihrer Demenz oft zusätzlich behindert ist und kurz vor dem Tod steht. Unter Dementenschutz verstehen wir nur Weglaufsperrsysteme im Gegensatz zum Kinderschutz, der ja wohl mehr ist als sichere Steckdosen und Kindersitze.
Was sagen Sie dazu? Wann setzen Sie sich für ein Whistleblowersystem im Pflegesystem ein und wann starten Sie Aktionen analog ihrer Kampagne für Europa. "....... nicht verdursten lassen." Im Heim fehlen die Helfer - akut in den Sommerferien. Könnten Sie diese Anregungen fraktionsübergreifend weitergeben - zum Schutz des Pflegefalls - und natürlich der Pflegefällin?
(Interessanterweise besteht keine Feministin auf diese weibliche Form)
Das Wort "Pflegetüv" sollte übrigens ersetzt werden durch Kontrolle. Es geht ja um mehr als die technische Überwachung altengerechten Mobiliars und altengerechter Systeme. Menschen sind ja keine Autos. Im Allgemeinen achten Politiker ja sehr genau auf die Sprache.
Bestatter (Whistleblowersystem)können erzählen, was alles unter der Decke bleibt, nicht sichtbar wird. Die Frage ist, wer es wissen will.
Selbstverständlich müssen demente Menschen regelmäßig körperlich untersucht werden. Geschützt sind demente Menschen in gewisser Weise schon: vor Datenkraken.
Zahlen müssen Sie mir nicht nennen. Die haben ja noch nie geschützt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Lenzen
Sehr geehrte Frau Lenzen,
mir ist zwar nicht wirklich klar, warum Sie aus München diese Frage an einen Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses schicken, aber sei´s drum:
1. Ob es wirklich einen "Demenzbeauftragten" geben muss, weiss ich nicht. Entsprechende Weiterbildungen werden ja angeboten. Ob aber auch die Notwendigkeit einer solchen "Institutionalisierung" besteht, mag ich nicht zu beurteilen. Braucht es den nun grundsätzlich in jeder Einrichtung oder als "zentrale" Institution? Wichtig ist, den Belangen demenzkranker Patienten in den jeweiligen Einrichtungen und unter den jeweils entsprechenden Betreuungsformen weitmöglichst Rechnung zu tragen. Dazu ist sicher eine besondere Sensibilität aller an der Betreuung und Pflege Beteiligten für die Problematik dieser Patienten notwendig. Spezielle Kenntnisse dafür müssen in der Ausbildung stärker vermittelt werden.
2. Ich gebe Ihnen Recht, der Begriff "Pflege-TÜV" wird von mir nicht benutzt.
3. Ein "Whistleblowersystem" mag man fordern, ist immer die schlechtere Lösung. Wichtiger wäre mir eine Kultur des Umgangs miteinander, in der Mißstände offen angesprochen, vertrauensvoll behandelt und kollegial beseitigt werden. Dieses den Beschäftigten zu vermitteln und an der strukturellen Umsetzung zu arbeiten, ist Aufgabe jeder verantwortungsvollen Leitungsebenen und hier gilt es anzusetzen.
4. Wir haben gerade einen Antrag zur gesetzlichen Festlegung von Mindestpersonalausstattungen auf Stationen in Krankenhäusern auf den parlamentarischen Weg hier im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Ähnliches muss natürlich auch für Pflegeheime gelten. Bei uns laufen Sie also mit ihrer Forderung offene Türen ein. Da wären nun noch andere zu bekehren.
Mit freundlichem Gruß
W.A.