Die Fluglärmkommission vom Flughafen Stg plant Flugroutenänderungen. Unterstützen Sie die Änderungen, wodurch viele Bürger neu belastet würden, während die Entlastungen übertrieben dargestellt werden?
Sehr geehrter Herr Hermann,
In einer kleinen Anfrage hat sich die FDP Fraktion am 26.8. an die Landesregierung gewandt. Eine Antwort ist uns noch nicht bekannt.
Die Fluglärmkommission des Flughafens Stuttgart plant Flugroutenänderungen bei Oststarts Richtung Süden. Wir hoffen, dass die Landesregierung und insbesondere Ihr Ministerium, hier schnellstens Stellung beziehen und dem Sammelsurium von Einzelinteressen, die dieses Vorhaben unterstützen, ein schnelles Ende bereiten.
Durch diese Diskussion zur Unzeit stellen wir eine weitere Spaltung der Gesellschaft und der Filder- und umliegenden Kommunen fest. Sie werden von der Fluglärmkommission mit einseitiger, oberflächlicher Argumentation und unsachgemäßen Simulationen der Lufthansa gegeneinander ausgespielt. Viele weiteren Bürger in Neuhausen, Denkendorf, Köngen, Wolfschlugen, Hardt und Oberensingen werden zusätzlich bzw. neu belastet, während die Entlastungen völlig übertrieben und einseitig dargestellt werden.
Die neue mögliche Abflugroute wurde auf Vorschlag der Eurowings GmbH und der Deutschen Lufthansa AG durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) geplant und wird nach Antragstellung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) festgelegt. Vor der Antragstellung ist die Fluglärmkommission (FLK) zu den beabsichtigenden Maßnahmen anzuhören. Die Empfehlung der FLK ist für die DFS nicht bindend. Das Ministerium für Verkehr ist als Oberste Immissionsschutzbehörde Mitglied der Fluglärmkommission für den Flughafen Stuttgart. Die Behandlung der vorgeschlagenen Änderung des Abflugverfahrens dient dazu, dass die Flugsicherung die Fluglärmkommission über die beabsichtigten Maßnahmen unterrichten kann sowie den von Fluglärm betroffenen Kommunen und damit den Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen gegenüber der Flugsicherung zu artikulieren. Dabei ist es wichtig, dass dies auf einer fachlich transparenten Grundlage erfolgt, und das Ministerium bringt sich entsprechend in die Fluglärmkommission ein.
Die Landesregierung hat in diesem Verfahren keinerlei Entscheidungsbefugnis, weshalb sie lediglich moderierend unterstützen kann. Daher hat sie entschieden, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um das weitere Verfahren zu besprechen und offenen Fragen zu klären. Diese Veranstaltung hat am 20. Oktober stattgefunden. Der weitere Prozess wird entsprechend seitens des Landes begleitet.