Frage an Winfried Hermann von Bernhard G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hermann,
mit etwas Befremden habe ich Ihre Forderung vom 14.8. nach lärmabhängigen Trassenpreisen zur Kenntnis genommen. Natürlich unterstütze ich wie Sie die Forderung nach mehr Lärmschutz im Schienenverkehr; wie Sie bin ich der Meinung, dass nur dann Verkehr auf die Schiene verlagert werden kann, wenn - auch mit Lärmschutzmaßnahmen - die Akzeptanz der Bevölkerung gesichert ist.
Nur frage ich mich, ob lärmabhängige Trassengebühren hier hilfreich sind. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen unmittelbaren Einfluss auf die Lärmentwicklung ihrer Züge haben. Dies ist aber nicht der Fall. Neben dem Einfluss der Infrastruktur hängt das mit dem Eigentum an den Waggons zusammen - diese gehören oft privaten Bahnkunden, Waggonvermietern (besonders im Bereich der Chemie- und Containertransporte) oder anderen EVU, auch aus dem Ausland. Gerade Privatbahnen sind oft auch nur für die Traktionierung eines Zuges verantwortlich, können also seine Zusammensetzung nicht beeinflussen. Ein lärmabhängiges Trassenentgelt trifft also in vielen Fällen die falschen - nicht die Waggoneigentümer, sondern die Traktionäre. Bestehen Sie weiterhin auf dem lärmabhängigen Trassenentgelt? Wie wollen Sie dem Vorwurf der Willkür entgehen? Sehen Sie Möglichkeiten, die Waggoneigentümer als eigentliche Verantwortliche für die Lärmentwicklung ihrer Fahrzeuge zur lärmmindernden Umrüstung ihrer Flotte zu bewegen?