Frage an Winfried Hermann von Wolfram Christoph E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hermann,
ist mein Eindruck richtig, dass die Grünen im Allgemeinen, und Sie im Bereich Verkehr im Speziellen, seit der Teilnahme an der Regierung, grüne Themen nicht mehr anpacken? Mal ganz konkret: Der Verkehr auf der A8 und der B27 nimmt von Jahr zu Jahr zu. Gleichzeitig wird die Bebauung daneben immer dichter. Die nächtliche Lärmbelastung ist inzwischen unerträglich. Seit Jahren wünschen sich die Anwohner dieser Straßen ein nächtliches Geschwindigkeitslimit von 60 kmh. Dass dies unter der CDU-Regierung nicht möglich war, kann man vielleicht noch verstehen. Aber warum ist das mit einer grünen Landesregierung nicht möglich? Was hindert Sie, trotz vorhandener, leicht einstellbarer Geschwindigkeitsregelungsanlagen, zwischen 22:00 und 6:00 das Tempo auf 60 kmh zu drosseln? In anderen Bundesländern geht es doch auch........
Sehr geehrter Herr Ekhard,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.
Leider ist es so, dass für die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Bundesstraßen der Bund als Gesetzgeber zuständig ist. Die Bundesländer und damit auch die baden-württembergische Landesregierung hat hier nur sehr geringen Spielraum. Diesen versuchen wir allerdings zu nutzen, im Sinne des Schutzes der Bürger vor Lärm, Luftverschmutzung und Gefährdung. Ich bin nach wie vor für ein Tempolimit auf Autobahnen, weil es Stress und Unfälle vermindert und die Sicherheit erhöht.
In Deutschland gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Auf 32 Prozent der 1039 Kilometer Autobahn in Baden-Württemberg gilt aber schon jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dazu kommt ein vielfacher Wunsch nach regionalen Tempolimits. Doch hier muss man vorsichtig sein, sonst hätten wir auf unseren Bundesstraßen und Autobahnen schnell ständig wechselnde Tempolimits. Das wäre ebenfalls unsinnig. Zudem sind die Autobahnen internationale Verkehrsachsen, auf denen ein gewisser Verkehrsfluss herrschen muss, auch um das nachrangige Straßennetz zu entlasten.
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen kann nur der Bundesverkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrates erteilen. Hierfür gibt es bisher aus Berlin eine klare Absage vom Bundesverkehrsminister. Einen von meinem Ministerium angedachten Modellversuch zur Temporeduktion auf der A98 und der A81 musste leider gestoppt werden, da ein Gutachten die Rechtslage als problematisch einstufte. Auch eine Mehrheit der CDU im Landtag hatte den Modellversuch vehement bekämpft. Flexible Tempolimits z.B. auf der A8 und der B27 werden wir, abhängig vom Verkehrsaufkommen, dagegen einführen. Zudem prüfen wir, ob weitere Abschnitte auf den Autobahnen mit einem Tempolimit zu belegen sind. Diese müssen dann aber - anders als beim Modellversuch geplant - jeweils mit konkreten Gefährdungen begründet werden. Damit eine Temporeduktion auf Vorbehaltsstraßen möglich ist, müssen gewichtige Gründe vorliegen und genau belegt werden. Nur dann ist sind solche Maßnahme genehmigungsfähig. Die zuständigen Regierungspräsidien prüfen diesbezügliche Anträge. So wurde bereits in verschiedenen Fällen auf Antrag der Kommunen zum Lärmschutz schärfere Tempolimits auf Bundes- und Landesstraßen eingeführt, meist begrenzt auf die Nachtzeit. Voraussetzungen für Tempolimits sind aber nachgewiesene Grenzwertüberschreitungen. Doch diese Grenzwerte sind zu hoch angesetzt. Auch auf der A81 wird aufgrund der Gefahrenlage durch dort häufig stattfindende Autorennen, die eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellen, in Kürze ein Tempolimit eingeführt werden.
Das Land arbeitet dessen ungeachtet weiter daran, auf gefährlichen Strecken das Tempo zu reduzieren und auch die Kommunen darin zu unterstützen, Temporeduktionen auch bei Ihren Vorbehalts- und Durchgangsstraßen umzusetzen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg entstand in dem Projekt „Strategie für einen lärmarmen Verdichtungsraum“ ein „Leitfaden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen in interkommunaler Zusammenarbeit“. Dieser gibt – orientiert am Bebauungsplanverfahren – der Gemeinde praktische Hinweise für den Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.“ (Quelle: Homepage MVI). Kooperationserlass Lärmaktionsplanung der Landesregierung Baden-Württemberg: https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Kooperationserlass_L%C3%A4rmaktionsplanung_MVI.pdf Leitfaden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen in interkommunaler Zusammenarbeit: https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/L%C3%A4rmarmer-Verdichtungsraum_Leitfaden.pdf
Das Land Baden-Württemberg hat zudem im Sommer 2014 für sämtliche Bundes- und Landesstraßen mit Tempobeschränkungen Karten erstellt:
Landesstraßen: https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/Illustrationen__Grafiken_Karten_/BW_Landesstra%C3%9Fen_Tempo_30_in_Ortsdurchfahrten_250_Stand_06_2014-klein.pdf
Bundesstraßen: https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/Illustrationen__Grafiken_Karten_/BW_Bundesstra%C3%9Fen_Tempo_30_in_Ortsdurchfahrten_500_Stand_06_2014.pdf
Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Verbesserung der Umweltqualität in Kommunen durch geschwindigkeitsbeeinflussende Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen“: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3152.pdf Antwort des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (11/2010) auf eine Kleine Anfrage zu „Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf innerstädtischen Bundes- und Durchgangsstraßen“: http://www9.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/7000/14_7154_d.pdf
Insgesamt packt die Landesregierung und das Verkehrsministerium natürlich weiterhin grüne Themen an. Dies können Sie gut auf der Homepage sehen: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/. Auch auf Bundesebene setzen sich die Grünen weiterhin für ein Tempolimit auf Autobahnen sowie die Entscheidungsfreiheit der Kommunen für Temporeduzierungen auf Durchgangsstraßen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hermann