Frage an Winfried Hermann von Guido F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hermann,
da Sie Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind, richte ich meine Fragen an Sie.
Aus beruflichen Gründen bin ich jährlich ca. 20.000 km im Kölner Stadtverkehr unterwegs. Mehrfach täglich muss ich dabei erdulden, dass Autofahrer ohne Beachtung des fließenden Verkehrs ausparken oder vom Fahrbahnrand losfahren, oder sie bei Ausfahrt aus Einfahrten oder Einmündungen die Vorfahrt Anderer missachten. Viel zu oft kann ich nur durch eine Vollbremsung verhindern, unverschuldet Unfallopfer zu werden. In den vergangenen sieben Jahren war die Vollbremsung in fünf Fällen leider vergeblich.
Bisher missachteten zumeist Senioren meine Vorfahrt, und alle fuhren sie anschließend deutlich langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubte vor mir her. Offenbar war es nie besondere Eile, weshalb diese Kraftfahrer mich in Gefahr brachten.
Soweit ich weiß, greifen die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung nur bei charakterlichen Mängeln. So wird dem die Kraftfahreignung abgesprochen, der als Raser oder Drängler auffällt, der mehrfach stark alkoholisiert ein KFZ führt oder dem, auch ohne jemals berauscht gefahren zu sein, der Konsum einer Substanz nachgewiesen wird, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist.
Wie aber wird vor Kraftfahrern geschützt, deren körperliche und geistige Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Alterung dauerhaft eingeschränkt ist, und deren Eignungsmängel sich nicht durch Rasen, Drängeln oder Drogengebrauch äußern?
Welche Kontrollmechanismen sichern, dass Personen, deren Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit sich krankheits- oder alterungsbedingt verschlechtert hat, rechtzeitig vor Verursachung eines Unfalls auffällig werden, sodass ihre Kraftfahreignung überprüft werden kann?
Warum ist es offenbar politisch ungewollt, dass Kraftfahreignung objektiv und unabhängig von den Ursachen für Eignungsmängel bewertet wird?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald