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Winfried Hermann
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Frage von Felix H. •

Frage an Winfried Hermann von Felix H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Hermann,

ich wende mich in großer Bestürzung an Sie. Ich habe erfahren, dass beschlossen werden soll den Freiwilligendienst nach §14c ZDG abzuschaffen. Und dies mit sofortiger Wirkung.

Aus eigener Erfahrung weiß ich um die Bedeutung eines solchen Freiwilligendienstes sowohl für die eigene Persönlichkeitsentwicklung, aber auch für unsere Gesellschaft. Nicht zuletzt sind durch diese Freiwilligendienste weltweit langjährige Partnerschaften entstanden. Sie tragen zu einer weltweiten Vernetzung von Menschen und Institutionen bei, die für mehr Gerechtigkeit und Frieden arbeiten.

Zivilgesellschaftliches Engagement soll gefördert werden, heißt es aus der Politik. Wenn dieser Beschluss so gefasst wird heißt das für mich, dass zivilgesellschaftliches Engagement mit den Füßen getreten wird.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die ca. 6 Mio. Euro Fördermittel für Freiwilligendienste im Ausland aus dem Bereich 14c nicht wegfallen werden, sondern in diesem Jahr, wie auch in den Folgejahren, für Auslandsdienste in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Perspektivisch sollte es eine Förderung von internationalen Freiwilligendiensten geben, die nicht an die Zivildienstpflicht gebunden ist und so auch Frauen und nicht dienstpflichtigen Männern offen steht. Ich unterstütze den Vorschlag, dass dies im Rahmen des Titels „Längerfristige Freiwilligendienste im Ausland“ im Kinder- und Jugendplans des Bundes geschieht.

Daher frage ich ganz direkt: Werden Sie den Antrag zur Abschaffung des Freiwilligendienstes im Ausland unterstützen oder ablehnen?

In der Hoffnung, dass Sie die drängende Situation verstehen und sich in diesem Sinne für die Erhaltung der Freiwilligendienste im Ausland einsetzen und in unserer globalisierten Welt den mittelfristigen Ausbau dieser Dienste voranbringen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Felix Haaß

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Haltung unserer Fraktion zur Verkürzung des Zivildienstes.

Die Kritik von Wohlfahrtsverbänden am faulen Koalitionskompromiss ist verständlich, da Union und FDP ihre Konflikte auf dem Rücken der Dienstleistenden und Hilfsbedürftigen austragen. Bei der Bundeswehr und im Sozialbereich werden durch Wehr- und Zivildienst immense Ressourcen gebunden, die viel sinnvoller in freiwillige Dienste und sichere Beschäftigungsverhältnisse investiert wären. Anstatt vier weitere Jahre mit einer Verkürzung der Pflichtdienste zu verschwenden, muss der endgültige Ausstieg aus den Pflichtdiensten organisiert werden. Der Zivildienst sollte dabei aus unserer Sicht schrittweise durch sozialversicherungspflichtige Jobs und Jugendfreiwilligendienste ersetzt werden. Die notwendigen Mittel dafür stehen nur zur Verfügung, wenn die Pflichtdienste konsequent beendet werden.

Der Zivildienst ist gesetzlich von der Wehrpflicht abgeleitet. Wer über den Zivildienst diskutiert, darf deshalb zur antiquierten Wehrpflicht nicht schweigen:
Die Wehrpflicht ist ungerecht, sicherheitspolitisch überflüssig, unvertretbar teuer und ein tiefer Eingriff in individuelle Grundrechte sowie in die Ausbildungs- und Berufsbiographien junger Männer. Sie ist bei weitem nicht mehr eine gleich belastende Pflicht und damit auch verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar. Wehrgerechtigkeit ist nicht mehr gegeben und auch auf absehbare Zeit nicht herstellbar. Die veränderte Bedrohungslage, die neuen Aufgaben und die damit einhergehende Transformation der Bundeswehr haben dazu geführt, dass zur Zeit nur rund 14 Prozent der Wehrpflichtigen eines Geburtsjahrgangs zum Grundwehrdienst einberufen werden. Wer dagegen heute einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt, wird mit größter Sicherheit zum Zivildienst einberufen. Demgegenüber werden zehntausende grundsätzlich wehrdienstfähige Männer mangels Bedarf nicht einberufen. Veränderungen der Tauglichkeits- und Freistellungskriterien haben dafür gesorgt, dass rund Zweidrittel der jungen Männer am Ende keinerlei Dienst leisten. Für die Minderheit derjenigen, die die Pflichtdienste erfüllen müssen, wird das Gleichheitsgebot dadurch noch stärker verletzt. Alle Wehrpflichtigen haben zudem oft über Jahre hinweg keine Planungssicherheit, ob sie einberufen werden und welche Auswirkungen auf ihre Ausbildungs- und Studienplanung damit einhergehen. Anstatt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Pflichtdienste ab 01.01.2011 zu verkürzen und die Benachteiligung der Dienstleistenden fortzusetzen, muss die Wehrpflicht beendet werden.

Entgegen ihren Ankündigungen im Zusammenhang mit der angekündigten Zivildienstverkürzung unterlässt die Bundesregierung den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste. Die Jugendlichen haben jedoch ein großes und unbedingt zu unterstützendes Interesse, im Rahmen eines Freiwilligendienstes berufliche und soziale Lernerfahrungen im In- oder Ausland zu sammeln. Auf einen Freiwilligendienstplatz kommen zwischen zwei und drei Bewerberinnen und Bewerber. Ziel muss es sein, die angebotenen Freiwilligendienstplätze in den kommenden Jahren mehr als zu verdoppeln und die Dienste qualitativ weiterzuentwickeln. Dies würde auch einen Beitrag zur planvollen Konversion des Zivildienstes leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Hermann

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