Frage an Winfried Hermann von Ingo N. bezüglich Verkehr
In der ADAC Motorwelt Heft 8/2009 S.33 äußern Sie sich auf die Frage: "Können Sie garantieren, daß es keine neuen Einschnitte bei der (Pendler-)Pauschale gibt?" wie folgt: "Wir wollen eine kilometerabhängige Mobilitätszulage, von der alle, insbesondere auch Geringverdiener, profitieren. Zudem wollen wir die Steuersubventionen für spritschluckende Dienstwagen beenden."
Ersten Satz interpretieren ich so, dass auch Vergütungen gezahlt werden, für Fahrten deren Entfernung in einem schlechten Verhältnis zum Einkommen stehen, das durch die Fahrt ermöglicht wird. Und diese Vergütungen (Pauschalen, Steuerminderungen, ...) sollen dann genauso hoch sein, wie bei einem Mittel- oder Vielverdiener, der die gleiche Strecke fährt. Ist das richtig?
Im zweiten Satz haben Sie das Wort "spritschluckende (Dienstwagen)" eingefügt. Wollen Sie wirklich ökonomische Fahhrzeuge besser behandeln als unökonomische, oder soll das Wort nur den Satz veredeln. Wie wird das dann abgegrenzt, gelten große Fahrzeuge also unökonomisch, trotz der höheren Transportleistung? Sollen dann lieber zwei kleine Fahrzeuge benutzt werden, wenn das große Auto voll gewesen wäre, aber nun nicht mehr "Steuersubventioniert"?
Welche Subventionen meinen Sie eigentlich. Die 1%-Regel? Hier geht es ja darum den Geldwerten Vorteil zu versteuern. Wie sieht denn Ihre Alternative aus? Sollen dann privat zusätzliche Fahrzeuge angeschafft werden, weil die "spritschluckenden Dienstwagen" nicht mehr privat genutzt werden können?
Übrigens, mein "spritschluckender Dienstwagen" benötigt etwa 6l Diesel pro 100km, und bringt damit 5 Mitarbeiten zum Kunden oder eine 4-Köpfige Familie mit Gepäck in den Urlaub.
Privat könnte ich mir so ein Auto aber nicht leisten. Da käme mich ein alter Benziner günstiger. Der darf gerne auch mehr "sprit schlucken", das ist immer noch günstiger für uns.
Es wäre schön, wenn Sie Ihre Meinung etwas konkretisieren könnten?
Sehr geehrte Frau Nolden,
gerne beantworte ich Ihre Fragen hier ausführlicher als es in der ADAC Motorwelt aufgrund einer Zeichenvorgabe möglich war.
Die Entfernungspauschale heute begünstigt Personen mit einem hohen Steuersatz. Für den gleichen Fahrtweg und das gleiche Auto erhält ein Geringverdiener, der keine Steuern zahlt nichts, während für Gutverdiener eine Steuererstattung entsprechend dem persönlichen Steuersatz möglich ist. Das ist ungerecht und daher wollen wir, dass die Pauschale tatsächlich pauschal pro Kilometer für alle gleich als Steuerabzug gezahlt wird.
Bei den Dienstwagen wollen wir die Steuerabzugsfähigkeit bzw. die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung nach CO² staffeln. Für Fahrzeuge mit einem Ausstoß von weniger als 120 CO² g/km (entspricht 5 Liter Benzin oder 4,5 Liter Diesel/100 km) bleibt alles gleich. Fahrzeuge mit einem CO²-Austoß zwischen 121 und 240 g/km können linear weniger abgeschrieben werden und der geldwerte Vorteil wird linear besteuert. Fahrzeuge mit mehr als 240 g/km – dies betrifft dann große repräsentative Limousinen, Sport- oder Geländewagen, sollen gar nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.
Durch eine solche Neuregelung, die sich an eine britische Regelung anlehnt, würden mehr verbrauchsarme Fahrzeuge als Dienstwagen nachgefragt werden und außerdem könnte der Staat rund 2,5 Milliarden Euro sparen. Dieses Geld wollen wir u.a. für die Förderung der Elektromobilität einsetzen, wodurch dann zunehmend klimafreundliche Autos auf den Markt kommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Winfried Hermann