Frage an Willem Schuth von Kerstin R. bezüglich Recht
Sehr geeherte Herr Schuth,
ich habe offiziell 2 Wohnsitze: einen bei meinen Eltern in Niedersachsen den anderen in Schottland. Gemäß deutschem Recht bin ich offiziell Mitglied der kath. Kirche, habe mit selbiger aber nichts zu tun und bin nur noch deswegen auf dem Papier Mitglied, weil ich es vor meinem Umzug in das Vereinigte Königriech nicht mehr geschafft habe, offiziell auszutreten.
Nach britischem Recht hingegen bin ich konfessionslos. Leider kann ich mir das von den britischen Behörden nicht bestätigen/bescheinigen lassen, da Kirche und Staat hier vollständig voneinander getrennt sind und der Staat auch keine Steuern im Auftrag der Kirche einzieht, daher ist der Nachweis für den Bürger hier unerheblich und wird von den Behörden nicht durchgeführt.
Im Falle eines vollständigen Umzugs nach Deutschland (also Aufgabe des britischen Wohnsitzes) stünde ich vor dem Problem, dass ich nichts in der Hand halten würde, um meine Nichtmitgliedschaft nachzuweisen. Wie weise ich also nach, dass ich kein Kirchenmitglied mehr bin?
Es kann im vereinigten Europa doch nicht sein, dass ich aus ein und derselben Vereingung zweimal austreten muss. - Von dem Sinn, den Glauben der Bürger zu registrieren, zu verwalten und zT für einen Austritt auch noch Gebühren zu verlangen und überhaupt die absurde Tatsache, eine Nichtmitgliedschaft nachweisen zu müssen, mal zu schweigen. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können!
Mit freundlichem Gruß
Kerstin Rindt
Sehr geehrte Frau Rindt,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über die Seite von abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinschaft ist eine persönliche Entscheidung. Ein Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland und nationale Rechtsvorschriften haben keinerlei Auswirkung auf den Status der Mitgliedschaft. Ich möchte Ihnen empfehlen, das zuständige Pfarrbüro in der Gemeinde Ihrer Eltern zu kontaktieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Ihr Willem Schuth