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Wilhelm Priesmeier
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Frage von Uwe S. •

Frage an Wilhelm Priesmeier von Uwe S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier!

Ich reise oft mit den Zügen der Deutschen Bahn AG und der Metronom Eisenbahngesellschaft, auch an den Wochenenden. Mir ist aufgefallen, dass sich das Verhalten der mitreisenden sogenannten "Fußballfans" immer mehr verschlechtert. Diese, zumeist in größeren Gruppen reisenden, Fangruppen sind oft schon bei Beginn ihrer Fahrt zu den Spielorten angetrunken und mit reichlich Vorrat an alkoholischen Getränken in der Regel Bier ausgestattet. Während der Fahrten kommt es dann in der Regel zu verschmutzungen der Reisewagen, zu lautstarken Provokationen anderer Fans und zum Teil auch zu handfesten Auseinandersetzungen. Als "Normalreisender" speziell auch im Beisein von Kindern empfindet man dieses Verhalten als extrem störend und sogar angsteinflössend. Zum Teil verzichtet man auf die Mitfahrt in solchen Zügen, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Kurz um, der einfache Bürger weicht diesen "Fans" aus und nimmt Nachteile (spätere Züge) in Kauf.

Nun meine Frage:
Wäre es nicht möglich, darüber nachzudenken, ein Gesetz zu erlassen, vergleichbar mit dem "Bundesnichtraucherschutzgesetz", welches die Nichttrinker vor den "Trinkern" schützt?

Abgesehen von dem "Bild", was diese Personengruppen in der Öffentlichkeit erzeugen, durch den offenen Verzehr alkoholischer Getränke, entstehen oftmals auch Straftaten aus diesen Situationen heraus! Von der schlechten Vorbildfunktion gegenüber Jugendlichen ganz zu schweigen.

Ich würde es sehr begrüßen, hier ebenfalls eine gesetzliche Regelung herbeizuführen.

Vielen Dank

U.S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schlemm,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Februar 2009, in der Sie das störende Verhalten einiger Fußballfans an den Wochenenden in Zügen ansprechen, was ich als regelmäßiger Bahnreisender ebenfalls als sehr unangenehm empfinde.
Inwieweit sich das Verhalten mitreisender Gruppen von Fußballfans in den letzten Jahren verschlechtert hat, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Dennoch bleibt festzuhalten: Dieses Verhalten ist nicht tragbar.
Unabhängig von meiner persönlichen Meinung glaube ich aber, dass ein Gesetz, das den Alkoholkonsum an öffentlichen Orten verbietet, kaum durchsetzbar ist.

Deshalb sehe ich hier in erster Linie die Bahnbetreiber in der Pflicht.
Sowohl die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bundesbahn als auch die der privaten Wettbewerber verbieten die Belästigung von Mitreisenden. Paragraph 8 der Eisenbahnverkehrsordnung legt etwa fest, dass „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen“ von der Beförderung ausgeschlossen werden können.

Die Bahnbetreiber können bei der Durchsetzung ihrer Geschäftsordnungsgrundsätze auf die Unterstützung der Bundespolizei zurückgreifen. Leider wird diese nicht immer in der Lage sein, überall und flächendeckend Präsenz zu zeigen.

Ich werde deshalb eine Anfrage an das Innenministerium richten, in wie weit die Herstellung von Sicherheit und Ordnung auf gewissen Bahnstrecken am Wochenende von Seiten der Bundespolizei gewährleistet wird und hoffe so Verbesserungen anregen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen in Zukunft möglichst störungsfreie Bahnfahrten.

Dr. Wilhelm Priesmeier