Frage an Wilhelm Priesmeier von Wolfgang S.
Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier,
Sie haben der Diätenerhöhung zugestimmt, damit die Diäten an die Besoldung der obersten Bundesrichter angeglichen werden. Wenn denn Bundestagsabgeordnete entsprechende Befähigungen und Verantwortung wie oberste Bundesrichter nachweisen würden, könnte man dies akzeptieren.Leider ist dies bei den meisten Abgeordneten nicht der Fall.
Konsequednterweise müssten dann auch die Erhöhung der Diäten an die Erhöhungen der Bundesrichter angeglichen werden. Diese Erhöhungen fallen regelmäßig niedriger aus als die durchschnittlichen Einkommenserhöhungen der Wirtschaft.
Also mehr Volksverdummung kann es doch gar nicht mehr geben.
Wie wollen Sie das Ihren Wählern erklären???
Sehr geehrter Herr Surkau,
Ich habe bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung mit „ja“ gestimmt, weil die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der besonderen Situation sind, selbst über ihre Abgeordnetenentschädigung entscheiden zu müssen. Dazu gibt es keine verfassungsrechtlich zulässige Alternative. Diese Haltung des Bundesverfassungsgerichts wird immer wieder kritisiert, hat aber auch den Vorteil, dass Erhöhungen von Abgeordnetenentschädigungen transparent und öffentlich nachvollziehbar geschehen.
Ich bin mir sehr bewußt, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages mehr verdienen als viele unserer Wählerinnen und Wähler. Aber wir sind Abgeordnete, weil wir die Gesellschaft aktiv mitgestalten wollen, nicht weil wir viel verdienen wollen.
Wir möchten erreichen, dass unsere Entscheidung plausibel und nachvollziehbar ist. Daher haben wir in der letzen Wahlperiode eine Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt. Diese Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes die angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung sind. Die Ergebnisse des Berichtes sind in der Öffentlichkeit auf Akzeptanz gestoßen. Daher ist es jetzt ein richtiger Schritt, sowohl bei der Höhe als auch bei der Art der jährlichen Anpassung den vorgeschlagenen Weg zu gehen. Die Höhe orientiert sich künftig an der Besoldung eines Bundesrichters, die jährlichen Anpassungen an der Entwicklung der Bruttolöhne.
Unsere Demokratie braucht finanziell unabhängige und unbestechliche Abgeordnete. Mit dem freien Mandat und dem Auftrag, Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes zu sein wäre es unvereinbar, wenn finanziell abhängige Abgeordnete im Parlament entscheiden oder wenn sie Entscheidungen aufgrund illegitimer Vorteile treffen respektive unterlassen.
Deshalb haben wir uns zu Beginn dieser Wahlperiode gleich zwei großen Herausforderungen gestellt: Wir haben die Abgeordnetenentschädigung und die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu geregelt. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dies zu ändern. Strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats sollen künftig geahndet werden können. Zugleich schaffen wir die Voraussetzung, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.
(3. Der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim hält insbesondere die beschlossenen Funktionszulagen für Ausschussvorsitzende für verfassungswidrig. Wenn Sie in der Abstimmung gegen die Diätenerhöhung votiert haben: Werden Sie nun dagegen klagen oder andere Schritte unternehmen, um Ihren Protest zum Ausdruck zu bringen?)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilhelm Priesmeier