Frage an Wilhelm Priesmeier von Wolfgang W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier,
nachdem Ihr Kollege Dr. Faust eine ähnliche Frage zu seiner Position zur Neufassung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung; näheres dazu auf http://www.fwg-osterode.de/abfall-abgeordnetenbestechung108estgb.htm ) bereits beantwortet hat, möchte auch ich als Osteroder Einwohner ein Jahr vor der Bundestagswahl auch Ihnen diese Frage stellen.
Soweit ich weiß, haben 140 Länder die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet, über 100 haben diese auch bereits ratifiziert. Deutschland noch nicht, Grund dafür ist offenbar ein zu laxer 108 e StGB. Sollte hier nichts geschehen, befürchte ich, dass wir eines nicht allzu fernen Tages das Einzige dieser Länder sein werden, die nicht ratifiziert haben, wir wären im Kampf gegen Korruption isoliert. Man müsste angesichts eines derart hohen Preises (Deutschland wäre auf diesem Sektor spätestens dann wohl eine Lachnummer, da dies wohl kaum unserem Image weltweit entspräche) sicherlich damit leben, dass die Welt sich dann fragt, was wir denn wohl zu verbergen haben? Offenbar ist die CDU ja bereit, diesen Preis zu bezahlen, aber wie sieht es bei der SPD aus?.
Streben Sie eine Neufassung des 108 e StGB an, wie sehen Sie die Entwürfe dazu von B90/Grüne und Linke? Gibt es dazu auch eine Position der SPD-Fraktion? Und wann geht es denn nun endlich los?
Wolfgang Wegener, Osterode
Sehr geehrter Herr Wegener!
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.August 2008.
Zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption- liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.
Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.
Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.
In der letzten Wahlperiode hatte die rot--grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen. Wir haben diese in der Großen Koalition unverzüglich wieder aufgenommen. Jetzt verweigert allerdings unser neuer Koalitionspartner weitere Gespräche zu diesem Thema. Wir haben daraufhin einen eigenen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion erarbeitet. Nach dem Koalitionsvertrag dürfen Gesetzentwürfe aber nur gemeinsam eingebracht werden. Die Umsetzung scheitert daher gegenwärtig an der CDU/CSU-Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. vet. Wilhelm Priesmeier