
(...) Leider ist bisher offenbar weder aus der SPD- noch aus der GAL-Fraktion heraus über die juristische Prüfung etwas verlautbart. Mein Informationsstand ist der, dass nach bisheriger Prüfung eine juristische Handhabe aus dem AGG heraus schwierig zu sein scheint, da das AGG auf das Handeln von privaten Personen (z.B. Vermietern) gegenüber Geschädigten abzielt. Das beträfe das staatliche Handeln also nicht. (...)