die geplanten Änderungen im TAMG sind sehr einschneidend bezüglich der Behandlungen, die dann noch für mein Tier möglich sind. Was gedenken Sie hier zu unternehmen?
Liebe Frau N.,
vielen Dank für Ihre Frage! Ich vermute, Sie meinen nicht das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sondern die aktuelle Debatte im EU-Parlament. Denn im TAMG gibt es keinerlei Behandlungsverbot oder -einschränkung. Deshalb möchte ich Ihnen den Hintergrund zur Debatte im EU-Parlament erläutern. Vorab kann ich Ihnen aber schreiben, dass die SPD im Europaparlament ausdrücklich möchte, dass auch Haus- und Einzeltiere noch mit Antibiotika behandelt werden können. Doch worum geht es konkret?
Das Problem sind vor allem große Betriebe in der Landwirtschaft, in denen Tiere in Massen gehalten werden. Denn hier werden massiv Antibiotika eingesetzt. Doch dadurch wächst die Gefahr, dass multiresistente Keime entstehen und sich verbreiten – also Keime, gegen die wenige oder keine Antibiotika mehr helfen. Antibiotika sollten daher immer nur sparsam und zielgerichtet eingesetzt werden. Andernfalls wirken sie bald nicht mehr. Die Weltgesundheitsorganisation schlägt zudem vor, dass einige besonders wichtige Antibiotikaklassen für den absoluten Notfall zurückgehalten werden sollen. Deshalb will auch die EU, dass bestimmte Wirkstoffe unter Umständen künftig nur beim Menschen angewendet werden dürfen und damit nicht in der Tiermedizin.
Die SPD-Abgeordneten und die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament unterstützen einer Resolution des grünen Europaabgeordneten Martin Häusling. Darin geht es aber ausdrücklich nicht darum, den Einsatz von Antibiotika bei Haus- und Einzeltieren zu verbieten. Ganz im Gegenteil: es wird dort klar gemacht, dass weiterhin eine Einzeltierbehandlung – auch mit Reserveantibiotika – ermöglicht werden soll. Worum es stattdessen geht, sind strengere Regeln für Mastbetriebe.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion sind in diese Entscheidung nicht direkt eingebunden. Allerdings werden wir den Vorgang im Europäischen Parlament weiterverfolgen, berechtigte Bedenken gerne an die zuständen Abgeordneten der S&D-Fraktion weiterleiten und uns für eine Regelung mit Augenmaß stark machen.
Herzliche Grüße
Ihre Wiebke Esdar