Frage an Wiebke Esdar von Sanjay K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was ist Ihre Position zu der Abschiebung von M. N.?
M. N. hat sein Heimatland Bangladesch verlassen, weil er dort keine Lebensperspektive hatte. Er lebt seit 2014 in Bielefeld und hat seitdem alles in seiner Macht Stehende getan, um seinen Unterhalt eigenständig zu gewährleisten, Deutsch zu lernen und einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt zu leisten.
Er beteiligte sich bereits unmittelbar nach seiner Ankunft an der Gründung der Theater-AG des AK Asyl e.V. in Bielefeld, die im April 2015 ihre erste Aufführung hatte. In der Gruppe hat er mit anderen geflüchteten und nicht geflüchteten Menschen zusammengearbeitet, um Perspektiven für die gemeinsame Lebensrealität zu erarbeiten und in öffentlichen Aufführungen zur Diskussion zu stellen. Er hat eine wesentliche Rolle in der Gruppe und ist fest für das Kulturprogramm eingeplant.
Sobald er Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erworben hatte, suchte er sich einen Ausbildungsplatz. Als ihm die Firma Robert Neudeck einen Ausbildungsplatz als Lagerlogistiker angeboten hatte, stellte er bei der zuständigen Ausländerbehörde Bielefeld am 21.06.2016 einen Antrag auf Ausbildungsduldung. Am 19.07.2016 wurde ihm eine „Erlaubnis zur Ausübung der Ausbildung“ erteilt, eine explizite Ausbildungsduldung jedoch nicht.
Um seinen Unterhalt eigenständig zu gewährleisten, verzichtete M. .gänzlich auf Freizeit und beantragte darüber hinaus die Erlaubnis zur Ausübung einer Nebentätigkeit in der Gastronomie, die ihm am 14.11.2016 gewährt wurde.
Da er stets nur befristete Duldungen erhielt, lebte er in stetiger Unsicherheit darüber, wie es mit seinem Leben weitergehen würde. Derart verunsichert arbeitet M. .effektiv in einer 7 Tage Woche. Darüber hinaus engagiert er sich weiterhin in der Theater-AG und trägt so zur Verständigung und zum kulturellen Leben der Stadt bei.
Nun ist durch die zum 21. September geplante Abschiebung seine Hoffnung auf ein gesichertes Leben zutiefst erschüttert.
Lieber Sanjay,
in unserem Wahlprogramm heißt es „Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, sodass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.“
Dies sollte meines Erachtens auch jetzt schon gelten, selbstverständlich auch für Mohammed. Die Regelung greift auf, dass bereits heute viele Menschen bei uns Leben und vor längerer Zeit Asyl beantragt haben, sich integriert haben und die hier ihre Lebensperspektive aufgebaut haben. Sie sollten nicht aufgrund zu langer Bearbeitungszeiten deutscher Behörden mitten aus ihrem Lebensumfeld gerissen werden.
Um den Fall Mohammed rechtlich erneut zu prüfen habe ich euch ja bereits vor einigen Tagen an unseren Sprecher des zuständigen Petitionsausschusses im Landtag NRW empfohlen. Durch seinen Einsatz können dann hoffentlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Wir müssen auch zukünftig denjenigen, die politisch verfolgt sind oder vor Krieg fliehen Asyl gewähren, dafür setze ich mich ein.
Für Menschen, die bei uns einwandern wollen, brauchen wir endlich ein transparentes und faires Einwanderungsrecht, auch dafür werde ich mich einsetzen.
Beste Grüße, wiebke