Frage an Wiebke Esdar von Anna M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was werden Sie gegen §4 des neuen BDSG unternehmen?
Finden Sie es nicht auch fair, wenn alle bahnfahrenden Bürger vollständig überwacht und ausspioniert werden dürfen, dass das dann, der Gerechtigkeit halber, auch für Autofahrer geschehen sollte und an allen Straßen in Abständen von 500 Meter Überwachungskameras angebracht werden sollten, um dauerhaft den Verkehr zu überwachen und Verkehrssünder effektiver ausfindig zu machen?
Oder werden Sie sich für die Nichtigkeit des neuen BDSG einsetzen und gemeinsam mit den Landesbehörden für Datenschutz und Informationsfreiheit ein EU- und verfassungsgerechtes neues BDSG entwickeln?
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich erachte den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz für sehr wichtig. So habe ich mich in der Vergangenheit auch gegen staatliche Eingriffe wie die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht. In dieser Linie steht auch, dass ich die in § 4 des BDSG festgelegten laschen Ausnahmen von der Informationspflicht (Stichwort „unverhältnismäßiger Aufwand“) kritisiere und für reformbedürftig erachte.
Als Begründung für eine zunehmende Überwachung darf selbstverständlich nicht allein das Argument "Aber weil wir an anderen Stellen auch schon überwachen" ausreichen. Beim BDSG wie auch bei weiteren zukünftigen Gesetzen werde ich mich dafür einsetzen, dass sie verfassungskonform sind und, dass wir auch bei neuen Überwachungstechnologien die Freiheit der Menschen, also auch ihr Recht auf Schutz vor der Sammlung personenbezogener Daten, nicht weiter einschränken.
Herzliche Grüße
Wiebke Esdar