Frage an Werner Wittlich von Andreas W. bezüglich Recht
Meiner Meinung nach zeigt diese Bundestagswahl einmal mehr, dass die Parteiendemokratie krasse Defizite hat: Es ist offensichtlich, dass ich immer auch ein paar Kröten schlucken muss, wenn ich mich für eine bestimmte Partei entscheide. Wähle ich die Grünen, die Linke oder die SPD (weil ich z.B. die Idee der Bürgerversicherung gut finde), stimme ich automatisch für das Groschengrab der Subventionierung der Steinkohle und Ökosteuer. Stimme ich für die CDU oder die FDP, muss ich um die Einschränkung meiner Privatsphäre bangen (Video-/Telefonüberwachung, Biometr. Daten, etc) und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fressen.
So kann ich immer nur das kleinste Übel wählen. Von einer echten Demokratie erwarte ich mir mehr als nur das Erpressen einer Blankovollmacht vom Volk von und an die Parteien, von denen keine mit meiner Meinung 100% deckungsgleich ist.
Wie stehen Sie persönlich zu mehr direkter Demokratie?
Sehr geehrter Herr Weller,
die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als repräsentative, parlamentarische Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat damit die Grundlage für die erste stabile und erfolgreiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Daran halten CDU/CSU fest. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene streben CDU und CSU deshalb nicht an.
Es geht im Kern darum, welche Form der Demokratie sich bewährt hat. Vor allem auf Bundesebene haben wir mit der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie die besten Erfahrungen gemacht. Die Union ist der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auch auszubauen. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf der Bundesebene.
Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Rahmen von Volksabstimmungen bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren auch ein größeres Maß an Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlt. Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.
Herzliche Grüße
Ihr
Werner Wittlich