Antwort von Werner-Siegwart Schippel
SPD
• 25.09.2009

(...) Auch die monatlichen Vorausleistungen des Job Centers werden nur für die Heizkosten erbracht. Da bei den Vorausleistungen nicht zwischen Heizkosten und Warmwasserkosten unterschieden wird, wird durch das Job Center pauschal ein Abzug vorgenommen um die Rückforderung für den ALG II Empfänger nicht zu hoch ausfalle zu lassen. Dieser Vorwegabzug ist aber keine Pauschale im eigentlichen Sinne. (...)

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