Frage an Werner Schieder von Anneliese K. bezüglich Finanzen
Sehr geehter Herr Schieder,
die Bundesregierung, hier insbesondere die FDP plant ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und insbesondere ein neues Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts.
Hier wären massiv die Geringverdiener und insbesondere die alleinerziehenden Frauen bei Fragen des Unterhaltsrechtes betroffen, da auch geplant ist die Gebühren der Rechtsanwälte zu erhöhen.
Wie stellt sich die SPD zu dieser Gesetzesänderung.
Sehr geehrte Frau Kreiner,
ich danke Ihnen für Ihre Frage zur Position der SPD-Bundestagsfraktion zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts.
Die SPD erachtet es grundsätzlich für sachgerecht, dass die teilweise seit Jahrzehnten nicht angepassten Gebühren der Gerichte, von Notaren, von Rechtsanwälten, von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, sowie die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter und von Zeugen an die allgemeinen Lebenserhaltungskosten angepasst werden.
Bezüglich der Änderungen in der Prozesskostenhilfe und im Beratungshilferecht im Gesetzentwurf der Bundesregierung sehen wir die Gefahr, dass insbesondere ALG II- bzw. Sozialhilfeempfängern und Geringverdienern der Weg zu einem gerichtlichen Rechtsschutz erschwert wird. Die SPD fordert in den derzeit stattfindenden parlamentarischen Beratungen wichtige Nachbesserungen. Unsere Kritikpunkte sind u.a.:
Nach den Überlegungen der Regierung sollen die Freibeträge zur Prozesskostenhilfe gekürzt werden. Rechtsuchende, deren Einkommen über den Sozialleistungen liegen, sollen mehr Geld für Rechtsbeistand zahlen. Dies trifft v.a. alleinerziehende Frauen und prekär Beschäftigte. Diese überlegen dann dreimal, ob sie einen Prozess anstrengen.
In Ehescheidungsangelegenheiten ist vorgesehen, dass Antragsgegner nur noch dann eine Verfahrenskostenhilfe erhalten sollen, wenn die Beiordnung eines Anwalts wegen der Schwierigkeit der Rechtslage erforderlich erscheint. Das heißt, derjenige einkommensschwache Ehepartner, der als Erster zum Anwalt geht, erhält Verfahrenskostenhilfe, der andere in der Regel nicht. Wir wollen, dass weiterhin beide Ehepartner die Verfahrenskostenhilfe erhalten.
Die SPD kritisiert außerdem, dass in der Beratungshilfe künftig ein Rechtspfleger vorab über den Antrag auf Beratungshilfe entscheiden soll. Diese Pflicht zur vorherigen Antragsstellung erscheint praxisfern, weil häufig aufgrund bald ablaufender Fristen ein sofortiges Tätigwerden des Anwalts notwendig ist. Eine rechtzeitige außergerichtliche Beratung führt oft genug dazu, dass teure Gerichtsverfahren vermieden werden können.
Bezüglich des Kostenrechtsmodernisierungsgesetz soll ferner nach den Überlegungen der Regierung die sog. Terminsgebühr im Sozialrecht wegfallen, wenn durch Gerichtsbescheid verhandelt wird. In der Konsequenz wird es für Anwälte wenig lukrativ, sozialrechtliche Verfahren zu führen. Wir befürchten, dass diese Regelung insbesondere ALG II- und Sozialhilfeempfänger trifft.
Diese und andere Punkte werden unsere FachpolitikerInnen in den anstehenden Beratungen in die Diskussion einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schieder MdB